FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 06 – Juli - 2026
Ukraine: Gerade im Krieg am Recht festhalten!

IGFM beobachtet Gerichtsverfahren gegen Korruption
„In Kriegszeiten nimmt die Nachfrage nach Gerechtigkeit nicht ab, im Gegenteil intensiviert sie sich. Strafverfahren im Zusammenhang mit nationaler Sicherheit, Korruption, öffentlichen Amtsträgern, Wirtschaftsakteuren und politischen Persönlichkeiten ziehen bedeutende Aufmerksamkeit und internationale Beobachtung auf sich. Gleichzeitig prägen gewöhnliche Strafsachen weiterhin das alltägliche Vertrauen der Bürger in den Staat. Unter solchen Bedingungen wird das Funktionieren der Gerichte zu einem zentralen Indikator für institutionelle Widerstandsfähigkeit“, sagt Anton Alekseyev, Leiter der IGFM-Sektion Ukraine.
Mitglied der EU kann nur ein Staat werden, dessen Justiz unabhängig von politischer Einflussnahme entscheidet und dessen Gerichtsverfahren dem EU-Standard entsprechen. Die Ukraine, seit 2022 mit EU-Kandidatenstatus, reagierte mit bemerkenswertem Tempo und hatte durch eine umfassende Justizreform bereits 2023 alle von der EU geforderten Kriterien erfüllt. Äußere Zeichen dieser Reform sind der Aufbau funktionierender Institutionen zur Korruptionsbekämpfung, eine unbestechliche justitielle Selbstverwaltung und die Prüfung und gegebenenfalls die Neubesetzung von Posten auf allen Ebenen der Gerichte. Siebzig Prozent der ukrainischen Bevölkerung unterstützen laut „Ukraine-Analysen“ vom 17. April 2026 trotz der ihr aufgezwungenen Kriegsbedingungen den Reformkurs der Regierung.
Die IGFM-Sektion Ukraine ist bereits seit 2017 Teil dieser Reformbemühungen. Nachdem sich damals zahlreiche Anwälte und Bürger mit Berichten über Menschenrechtsverletzungen in Strafverfahren mit politischer Komponente an die IGFM gewandt hatten, entschieden die Mitglieder, mit ihren Juristen durch Beobachtung von Gerichtsverfahren die Grundlagen für eine sichere und systematische Überwachung in der Zukunft zu schaffen. Ermöglicht wurde das mit organisatorischer Hilfe der deutschen Sektion und finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Im Rahmen eines Projekts unter dem Titel „Stärkung des Rechtsstaates in der Ukraine“ wurden in den Folgejahren mehrere hundert Gerichtsverfahren dokumentiert und dabei auch eklatante Verstöße festgestellt: Überschreitung der erlaubten Dauer der Untersuchungshaft, Nichtbeachtung von Beweismitteln der Verteidigung, unberechtigte Vertagungen von Verhandlungen, Priorisierung von Standpunkten der Staatsanwaltschaften. Dokumentiert wurden sogar tätliche Angriffe auf Anwälte, ja selbst auf Richter. Alle Beobachtungen wurden vom IGFM-Analyseteam (IAC) ausgewertet und juristischen Fakultäten als Einblick in die Praxis präsentiert, wo sie Eingang in den Unterrichtsstoff fanden. In der Folge bewarben sich immer mehr Jura-Studenten höherer Semester um einen Platz im Beobachterteam, und Lehrstühle erkannten das „Monitoring“ offiziell als Praktikum an.
Seit November 2025 beobachten juristisch ausgebildete IGFM-Mitglieder Gerichtsverfahren im Rahmen eines neuen Projekts unter dem Titel „Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren vor dem Obersten Antikorruptionsgericht der Ukraine“ mit finanzieller Unterstützung des BMZ. Ausgestattet mit einem Kooperationsvertrag mit Dmytro Lubinez, dem ukrainischen Ombudsmann für Menschenrechte, zur „Entwicklung einer langjährigen Partnerschaft im Bereich des Schutzes der Menschenrechte“ – so der offizielle Titel des Memorandums – stehen der IGFM-Sektion Ukraine alle Türen offen.
„Gesetze eines Landes werden nicht für Feiertage oder friedliche Tage gemacht. Sie bilden das Rückgrat der Gesellschaft in Zeiten von Frieden und Krieg; sie sind für Zeiten der Unruhe geschaffen“, schreibt Professor Thomas Schirrmacher, Präsident des Internationalen Rates der IGFM, in seinem Vorwort für einen Bericht der IGFM-Sektion Ukraine über die Beobachtung der dortigen Verfahren der Antikorruptionsgerichte. Mit diesem Report sollen Abgeordnete des Europäischen Parlaments zur Teilnahme an gemeinsamen Symposien mit ukrainischen IGFM-Juristen geworben und Staatsanwälte sowie Richter höchster europäischer Gerichte zur Auseinandersetzung und Förderung der Rechtsstaatsentwicklung in der Ukraine ermuntert werden. Die deutsche Sektion unterstützt das IGFM-Büro in Kyjiw mit 2.000 Euro monatlich, damit die IGFM-Mitglieder unter dem Druck des russischen Angriffskriegs das Menschenrecht auf ein faires Verfahren durchsetzen können. Bitte helfen Sie uns dabei.
Dieser Artikel wurde publiziert in der Juli - 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘
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