„Ein trauriger Tag für die Menschenrechte“

Teile des islamischen Rechtssystems (der Scharia, englisch „sharia“) stehen im Widerspruch zu den Menschenrechten. Aber nicht nur Teile des islamischen Straf- und Prozessrechts verstoßen gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, sondern u.a. auch Teile des Familien- und Eherechtes.

30 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Frankfurt am Main, 4. August 2020 – Am 5. August jährt sich die Unterzeichnung der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ das dreißigste Mal. Im Jahr 1990 hat die Konferenz der „Organisation Islamischer Staaten“, heute Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), diese Erklärung beschlossen. Unter dem Schutz der Scharia legitimiert die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ Praktiken, die die Integrität und Würde des menschlichen Wesens angreifen. Dies betrifft vor allem Frauen und Nichtmuslime, betont die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). 

„Der Jahrestag ist kein Grund zur Freude, er ist ein trauriger Tag für die Befürworter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Denn Menschenrechte gelten universell, sind für alle gleich und frei von religiösen Vorschriften wie der der Scharia“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher IGFM.

Bis heute haben 55 der 57 OIC-Staaten die Erklärung durch ihre Außenminister unterzeichnet, darunter Ägypten, Iran, Pakistan sowie die Türkei. Aus dem generellen Vorbehalt der Scharia in der Erklärung und dem Schweigen zur vollen Rechtsgleichheit der Frau sowie zum Recht auf religiöse Selbstbestimmung wird deutlich, dass eine konsequente Gleichberechtigung von Menschen muslimischen Glaubens und Nichtmuslimen sowie Männern und Frauen nach der Kairoer Erklärung ausgeschlossen ist.

Bis heute halten die Signatarstaaten am Kern der Kairoer Erklärung fest und orientieren sich bei Abstimmungen im Rahmen des UN-Menschenrechtsrat oder in der UN-Frauenkommission nicht an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen.

Das Prinzip „Scharia vor Menschenrechte“ wird auch gegen Reformmuslime, eingesetzt.  So wurde dem ägyptischen Koran- und Literaturwissenschaftler Nasr Hamid Abu Zaid, nach dessen Publikation „Kritik des religiösen Diskurses“ 1992, eine „abscheuliche Beleidigung“ der Religion vorgeworfen. Mit einer Klage auf Annullierung seiner Ehe mit einer muslimischen Ehefrau konnten sich seine fundamentalistischen Gegner in zweiter Instanz durchsetzen und Abu Zaid, als vom Islam Abtrünnigen, brandmarken. In der Urteilsbegründung hieß es, er habe bestritten, der Koran sei das dem Propheten Mohammed offenbarte Wort Gottes. Der Wissenschaftler und seine Frau mussten ins Exil gehen.

Teilen Sie diesen Beitrag!

Nach oben