Das Geld hinter den Fassaden

Ein Kommentar von Behrouz Asadi – Menschenrechtsaktivist, Sprecher von Women Life Freedom Germany e.V. Foto: IGFM

ein Kommentar von Behrouz Asadi

Menschenrechtsaktivist, Sprecher von Women Life Freedom Germany e.V. 

Woher kam Ali Ansaris Vermögen, wohin flossen die Erträge und wer trägt die Verantwortung?

Ein europäisches Netzwerk aus Luxusimmobilien, Offshore-Gesellschaften und eingefrorenen Vermögenswerten und seine Folgen für das historische Stadtbad im Herzen Frankfurts

veröffentlicht am 21. September 2026

Die angekündigte Schließung des Fitness-First-Studios im historischen Stadtbad Mitte am Frankfurter Eschenheimer Turm wirkt auf den ersten Blick wie eine lokale Nachricht: Ein Fitnessclub gibt seinen Standort auf, die Zukunft eines öffentlich zugänglichen Schwimmbads ist ungewiss. Hinter diesem Vorgang steht jedoch ein wesentlich größerer Komplex – ein grenzüberschreitendes Geflecht aus Gesellschaften, Holdingstrukturen und Immobilien, das nach offiziellen Dokumenten und internationalen Medien Recherchen zum iranischen Unternehmer und Bankier Ali Ansari führt. Großbritannien und später auch die Europäische Union haben Ansari mit Sanktionen belegt.

Es geht deshalb nicht nur um einige Hotels, ein Einkaufszentrum oder ein Schwimmbad. Die zentralen Fragen lauten: Woher stammt das investierte Kapital? Auf welchem Weg wurde es aus Iran herausgebracht? Über welche Banken, Staaten und Gesellschaften gelangte es nach Großbritannien und Kontinentaleuropa? In welche Immobilien wurde investiert? An welche Konten und Begünstigten flossen die Erträge? Und haben die europäischen Aufsichts-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden die Herkunft des Vermögens und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse rechtzeitig und ausreichend geprüft?

Was offiziell dokumentiert ist

Am 30. Juli 2026 setzte die Europäische Union Ali Ansari, der in den Dokumenten auch als Ali Akbar Ansari geführt wird, auf ihre Iran-Sanktionsliste. Der Rat der Europäischen Union bezeichnet ihn in der Begründung als iranischen Geschäftsmann sowie früheren Eigentümer der Ayandeh Bank und der Iran Mall.

Nach der Darstellung des Rates hat Ansari ein Unternehmensnetzwerk und ausländische Bank Kanäle genutzt, um Geld aus Iran ins Ausland zu transferieren. Ein Teil der Mittel soll aus iranischen Ölverkäufen gestammt haben. Darüber hinaus wirft der Rat ihm vor, über sein Firmennetzwerk bedeutende Vermögenswerte – darunter Immobilien in der Europäischen Union und in Großbritannien – für Personen erworben zu haben, die mit der iranischen Führung verbunden sind. Daraus leitet die EU den Vorwurf ab, Ansari unterstütze die iranische Regierung. Diese Angaben sind die offiziell veröffentlichten Gründe für die Sanktionierung. EU-Durchführungsverordnung 2026/1883

Großbritannien hatte Ansari bereits zuvor sanktioniert und Vermögenswerte eingefroren, die ihm zugerechnet werden. Britische Stellen warfen ihm vor, feindselige Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden finanziell unterstützt zu haben. Ansari weist diese Vorwürfe und finanzielle Verbindungen zu den Revolutionsgarden oder zur iranischen Führung zurück und kündigte an, gegen die Sanktionen rechtlich vorzugehen.

Die Sanktionen und ihre amtlich veröffentlichten Begründungen sind dokumentierte Tatsachen. Die darin erhobenen Vorwürfe sind jedoch nicht mit einem rechtskräftigen Strafurteil über einzelne Geldflüsse oder konkrete Straftaten gleichzusetzen.

Mehr als 140 Millionen Pfund an Londoner Immobilien

Medienrecherchen beziffern den Ansari zugerechneten Londoner Immobilienbestand auf rund 142 Millionen Pfund; spätere Schätzungen gehen von mehr als 150 Millionen Pfund aus. Dazu gehören hochwertige Immobilien an der Bishops Avenue, der sogenannten „Billionaires’ Row“, sowie zwei Luxuswohnungen mit Blick auf den Kensington Palace. Nach der britischen Sanktionierung unterlagen diese Vermögenswerte einer Sperre und weitreichenden Beschränkungen. Bericht über Ansaris Londoner Immobilienbestand

Die beiden Wohnungen in 3a Palace Green wurden inzwischen zum Verkauf angeboten. Nach den bislang vorliegenden Berichten handelt es sich dabei jedoch nicht um eine staatliche Zwangsversteigerung oder eine strafrechtliche Einziehung. Der Verkauf erfolgt unter Verwaltung eines Receivers infolge ausgefallener Kredite und wurde von der britischen Regierung genehmigt. Erlöse, die Ansari oder einer von ihm kontrollierten Struktur zustehen, müssen wegen der Sanktionen blockiert bleiben. Bericht über den Verkauf der Wohnungen in Palace Green

Damit liegen mehrere überprüfbare Sachverhalte vor: die Existenz der Immobilien, die mehrstufigen Eigentumsstrukturen, die offizielle Sanktionierung, das Einfrieren der Vermögenswerte sowie die schriftlich veröffentlichten Gründe der britischen Behörden. Diese Unterlagen bilden eine konkrete Grundlage für weitere finanzielle und strafrechtliche Ermittlungen. Sie beantworten jedoch noch nicht abschließend, aus welcher Quelle jeder einzelne Kaufpreis stammt und wofür sämtliche Erträge verwendet wurden.

Die Architektur eines europäischen Immobilien Imperiums

Die Financial Times rekonstruierte anhand von Unternehmens- und Register Unterlagen aus mehreren Staaten einen Ansari abgerechneten europäischen Immobilienbestand im Wert von rund 400 Millionen Euro. Nach dieser Recherche umfasste das Portfolio unter anderem zwei Hotels in Frankfurt, das Einkaufszentrum Bero in Oberhausen, ein Hotel- und Golfresort auf Mallorca sowie eine Beteiligung an einem österreichischen Skihotel. Recherche der Financial Times zum europäischen Immobilienportfolio

Das Hilton Frankfurt City Centre und das Hilton Frankfurt Gravenbruch wurden in Unterlagen der beteiligten Gesellschaften jeweils mit rund 80 Millionen Euro bewertet. Das Einkaufszentrum Bero wurde über Zwischengesellschaften gehalten und in der betreffenden Unternehmensstruktur mit 68 Millionen Euro angesetzt.

Nach Auswertung der Financial Times verliefen die Eigentums Ketten vieler Objekte über Gesellschaften in Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und weiteren Jurisdiktionen. Am Ende mehrerer Ketten stand Smart Global Limited in St. Kitts und Nevis. Britische Unternehmensunterlagen weisen Ansari der Recherche zufolge als wirtschaftlich Berechtigten von Smart Global aus.

Mehrstufige Holdingstrukturen sind bei internationalen Immobiliengeschäften nicht automatisch rechtswidrig. Sobald der wirtschaftlich Berechtigte jedoch sanktioniert wird und Behörden den Verdacht äußern, dass das Vermögen politischen oder sicherheitsrelevanten Strukturen zugutekommt, werden Herkunft, tatsächliche Kontrolle, Ertragsflüsse, Steuerbehandlung und die Einhaltung von Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften zu zentralen Ermittlungsfragen.

Die britische Drehscheibe und die ungeklärten Verträge

Nach Informationen, die den Verfassern dieser Recherche vorliegen, sollen Personen und Vermittler in Großbritannien an der Vorbereitung von Verträgen, dem Abschluss von Transaktionen und der Erschließung des europäischen Marktes beteiligt gewesen sein. Anschließend seien in mehreren Staaten Gesellschaften und Holdingstrukturen gegründet oder genutzt worden, um das eingebrachte Kapital zu halten und in unterschiedliche Vermögenswerte zu investieren.

Diese Angaben müssen durch Verträge, Korrespondenz, Handelsregisterakten, Vollmachten, Bankunterlagen und Überweisungsbelege unabhängig überprüft werden. Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

  1. Welche natürlichen oder juristischen Personen in Großbritannien waren als Vermittler, Verhandlungsführer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Treuhänder, nominelle Geschäftsführer oder Transaktionsberater tätig?
  2. Auf welche Gesellschaften liefen die Kauf- und Finanzierungsverträge, und wer war zeichnungs- oder skontoberechtigt?
  3. Von welchen Banken, Konten und Staaten aus wurden die Kaufpreise und Nebenkosten finanziert?
  4. Wurde das Geld als Gesellschafterdarlehen, Eigenkapital, Bankkredit, Zahlung eines Dritten oder konzerninterne Überweisung in die europäischen Gesellschaften eingebracht?
  5. Welche Banken, Kanzleien, Wirtschaftsprüfer, Immobilienberater und Unternehmensdienstleister überprüften den Kunden, den wirtschaftlich Berechtigten sowie die Herkunft von Vermögen und Mitteln?
  6. In welchem Umfang wurden Einnahmen aus Hotels, Mieten oder Immobilienverkäufen an Muttergesellschaften, verbundene Personen oder Offshore-Strukturen weitergeleitet?

Ohne belastbare Antworten auf diese Fragen beschreibt die pauschale Bezeichnung „iranische Investitionen in Europa“ die wirtschaftliche Wirklichkeit nur unzureichend.

Frankfurt am Main: Ehemaliges Stadtbad Mitte. Foto: Wikimedia / Mylius

Frankfurt: Wo ein Finanz Geflecht den städtischen Alltag trifft

Die Folgen der Eigentumsstruktur sind inzwischen im Zentrum Frankfurts sichtbar. Nach einem Bericht der Hessenschau will Fitness First seinen Standort am Eschenheimer Turm am 12. Oktober 2026 dauerhaft schließen. Mit dem Rückzug des Unternehmens endet zugleich der bisherige Betrieb des Stadtbads Mitte; die Zukunft des öffentlich zugänglichen Schwimmbads ist offen. Fitness First führte dem Bericht zufolge internationale Sanktionen gegen den „wirtschaftlichen Eigentümer“ der Immobilie als Ursache der entstandenen Situation an. Hessenschau-Bericht über Stadtbad Mitte und Fitness First

Die Stadt Frankfurt hatte das Bad 1995 an einen privaten Investor verkauft. Der damalige Vertrag verpflichtete den Käufer, den öffentlichen Zugang für 30 Jahre zu gewährleisten. Diese Bindung läuft 2025 aus. Nun fallen das Ende der vertraglichen Betriebspflicht und der Rückzug des Betreibers zeitlich zusammen. Ein internationaler Fall über Sanktionen und verschachtelte Eigentumsverhältnisse droht damit zum Verlust einer öffentlichen Infrastruktur in der Frankfurter Innenstadt zu führen.

Gerade deshalb muss die Eigentumskette des Stadtbads vollständig offengelegt werden: Welche Gesellschaft ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen? Wer sind ihre direkten und indirekten Anteilseigner? Wer übt die tatsächliche Kontrolle aus? Über welche Gesellschaften besteht eine Verbindung zu Smart Global oder anderen Ansari abgerechneten Holdings? Und seit wann kannten deutsche Behörden und Vertragspartner diese Struktur?

Wohin flossen die Erträge?

Die Herkunft der Kaufpreise ist nur eine Seite des Falls. Ebenso wichtig ist der Verbleib der laufenden Einnahmen. Hotels, Einkaufszentren und Gewerbeimmobilien erzeugen über Jahre hinweg Umsätze und Erträge. Um deren Wege nachzuvollziehen, müssten Jahresabschlüsse, Dividenden, Zinsen auf konzerninterne Darlehen, Managementgebühren, Zahlungen an verbundene Unternehmen, Verkaufserlöse und grenzüberschreitende Überweisungen systematisch geprüft werden.

Westliche Regierungen und Sicherheitsbehörden werfen den Islamischen Revolutionsgarden und anderen Institutionen der Islamischen Republik seit Jahren vor, grenzüberschreitende Operationen, die Verfolgung von Oppositionellen, Spionage, Stellvertreter Strukturen und Kooperationen mit kriminellen Netzwerken zu organisieren oder zu unterstützen. Dieser sicherheitspolitische Kontext macht eine Untersuchung der Finanzströme besonders dringlich. Er beweist für sich allein jedoch nicht, dass Einnahmen aus einem bestimmten Hotel oder einer einzelnen Immobilie in Frankfurt unmittelbar für derartige Aktivitäten verwendet wurden.

Ein solcher Zusammenhang ließe sich etwa durch nachvollziehbare Banküberweisungen, Zahlungsanweisungen, Verträge, konzerninterne Buchungen, Korrespondenz von Entscheidungsträgern, die Identifizierung des endgültigen Empfängers, amtliche Ermittlungsberichte, eine Anklageschrift oder eine gerichtliche Entscheidung belegen. Solange solche Belege nicht öffentlich vorliegen, bleibt die mögliche Verbindung zwischen einzelnen Immobilienerträgen und transnationaler Repression, Spionage, der Finanzierung von Stellvertretergruppen, kriminellen Netzwerken oder Lobbyisten Gegenstand notwendiger Ermittlungen.

Lobbyarbeit, Einflussnahme und wirtschaftliche Verträge

Untersucht werden müssen ebenfalls mögliche Zahlungen an Lobbyisten, politische Berater, Vermittler und PR-Agenturen. Ein legaler Beratungs- oder Lobby Vertrag ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Straftat. Entscheidend ist, wer tatsächlich gezahlt hat, welchen Gegenstand der Vertrag hatte, ob die vereinbarte Leistung erbracht wurde, ob notwendige Registrierungs- und Offenlegungspflichten erfüllt wurden und ob Geldquelle und wirtschaftlich Berechtigter gegenüber Banken und Vertragspartnern korrekt angegeben waren.

Die Veröffentlichung konkreter Namen setzt belastbare Unterlagen voraus: Verträge, Rechnungen, Bankzahlungen, amtliche Lobbyregister oder unabhängig überprüfbare Aussagen. Fehlen solche Nachweise, besteht die journalistische Aufgabe darin, die Ermittlungsfragen präzise zu benennen – nicht darin, unbelegte persönliche Vorwürfe zu erheben.

Die Verantwortung europäischer Institutionen und Dienstleister

Der Fall betrifft nicht nur einen einzelnen Unternehmer. Banken, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Unternehmensverwalter, internationale Hotelmarken, Buchungsplattformen und staatliche Stellen müssen erklären, wann sie Kenntnis von wirtschaftlich Berechtigten erhielten und welche Prüfungen sie vorgenommen haben.

An die Behörden in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Österreich richten sich deshalb klare Fragen: Wurden Registerinformationen aus den einzelnen Ländern zusammengeführt? Wurden die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der eingesetzten Mittel ausreichend überprüft? Gab es Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäscherecht? Welche Vermögenswerte wurden nach der Sanktionierung tatsächlich eingefroren? Welche Ausnahmegenehmigungen wurden für laufende Geschäfte erteilt? Und auf welchen Konten werden die gegenwärtigen Einnahmen verwahrt?

Sanktionen können nur wirken, wenn Unternehmenskontrolle, wirtschaftliches Eigentum und Geldströme real ermittelt werden. Die Beendigung eines Rahmenvertrages oder die Schließung eines Fitnessstudios mag eine unmittelbare Folge sein. Sie ersetzt weder eine vollständige Rechnungsprüfung noch die öffentliche Rechenschaft der beteiligten Institutionen.

Die weiterhin unbeantwortete Kernfrage

Seit Jahren steht dieselbe Frage im Raum: Woher kam das Geld, wohin floss es und welchen Personen oder Zwecken kamen die Erträge zugute? Nachdem offizielle Sanktionen, internationale Registerrecherchen und die konkreten Folgen in Frankfurt einen Teil des Geflechts sichtbar gemacht haben, dürfen sich die zuständigen Stellen nicht auf das formale Einfrieren einzelner Vermögenswerte oder die Beendigung einiger Verträge beschränken.

Erforderlich ist eine koordinierte, grenzüberschreitende Untersuchung: die vollständige Rekonstruktion der Eigentums Ketten, die Offenlegung sämtlicher Zwischengesellschaften, die Feststellung von Geschäftsführern, Bevollmächtigten und Zeichnungsberechtigten, die Rückverfolgung des Ausgangs Kapitals, die Prüfung von Einnahmen und Gewinnen sowie die Identifizierung grenzüberschreitender Zahlungen. Ebenso untersucht werden muss, ob finanzielle Verbindungen zu staatlichen, sicherheitspolitischen oder stellvertretenden Strukturen, zu kriminellen Netzwerken oder zu Einfluss Operationen bestehen.

Gerade weil die Vorwürfe schwer wiegen, braucht es Belege, Transparenz und unabhängige Ermittlungen. War das Kapital rechtmäßiger Herkunft, muss sein Weg nachvollziehbar erklärt werden können. Wurden die Erträge ausschließlich für legale wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet, sollten Unterlagen dies zeigen. Sollte dagegen ein Teil der Mittel an Strukturen der Repression, an grenzüberschreitende Operationen oder an verdeckte Einfluss Netzwerke geflossen sein, liegt es in der Verantwortung der europäischen Justiz- und Aufsichtsbehörden, diese Wege offenzulegen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Bis dahin ist der Fall Stadtbad Mitte mehr als die Geschichte eines von der Schließung bedrohten Schwimmbads. Er steht beispielhaft dafür, wie intransparente Kapitalströme, mehrschichtige Eigentums Modelle und Lücken der Aufsicht jahrelang im Zentrum der europäischen Wirtschaft bestehen können – bis am Ende die Allgemeinheit die Folgen trägt.

Quellen