Willkürjustiz produziert politische Urteile

„Die iranische Willkürjustiz produziert politische Urteile am laufenden Band. Bürgerrechtler, Menschenrechts- und Umweltaktivisten sitzen im Iran aus politischen Gründen in Haft und haben keine Chance, vor den Revolutionsgerichten ihre Unschuld zu beweisen. Mit dieser unmenschlichen und rechtswidrigen Praxis verletzt der Iran systematisch die besonders geschützten universellen Menschenrechte der Betroffenen“, erklärt Martin Lessenthin.
„Willkürjustiz produziert politische Urteile am laufenden Band“
IGFM: Der Iran verletzt systematisch internationales Recht
Teheran / Frankfurt am Main, 19. Mai 2021 – Seit über drei Jahren sitzt der iranische Tierschützer Sam Radjabi in Teheran im berüchtigtem Evin Gefängnis ein. Am 25. Januar 2018 wurde er zusammen mit neun weiteren Tier- und Naturschutzaktivisten festgenommen. Ihm wurde Spionage und Zusammenarbeit mit den „feindlichen Staaten“ USA und Israel vorgeworfen. Das Urteil: 6 Jahre Gefängnis. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, verweigerte das Revolutionsgericht Sam Radjabi von Beginn einen fairen Prozess und einen Anwalt seines Vertrauens. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation kritisiert diese im Iran gängige Praxis scharf.
„Die iranische Willkürjustiz produziert politische Urteile am laufenden Band. Bürgerrechtler, Menschenrechts- und Umweltaktivisten sitzen im Iran aus politischen Gründen in Haft und haben keine Chance, vor den Revolutionsgerichten ihre Unschuld zu beweisen. Mit dieser unmenschlichen und rechtswidrigen Praxis verletzt der Iran systematisch die besonders geschützten universellen Menschenrechte der Betroffenen“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Er verweist in dem Zusammenhang auf den Fall der Iranerin Niloufar Bayani. Die politische Gefangene durfte an ihrem eigenen Prozess nicht mehr teilnehmen, nachdem sie dem Richter von Folterungen und Drohungen berichtet hatte. Auch der britisch-iranische Gewerkschafter Mehran Raoof durfte seinen Anwalt seit seiner Inhaftierung im Oktober letzten Jahres erst einmal bei einer Anhörung im April sehen. Der 64-Jährige wird beschuldigt, Anführer einer „kommunistischen Zelle“ zu sein. Ihm droht eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren. Momentan ist er im Evin Gefängnis in Isolationshaft.
Der studierte Umweltwissenschaftler Sam Radjabi wurde wegen seiner sieben Jahre zurückliegenden Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde in den USA und „Gefährdung der inneren Sicherheit“ verurteilt. Er hatte sich als Mitglied der Persian Wildlife Heritage Foundation für den Umweltschutz im Iran engagiert.
Massive Rechtsverstöße, keine freie Wahl eines Anwalts, kein öffentlicher Prozess
Das Schicksal von Sam Radjabi steht für viele andere politische Gefangene im Iran. Vom Gericht nicht genehmigte Anwälte werden nicht zur Verhandlung geladen. Stattdessen werden die Angeklagten unter Drohungen oder Folter gezwungen, sich einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen. Zudem haben die Familien und Angehörigen keine Möglichkeit, sich über den Stand des Prozesses zu informieren, da die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die IGFM betont, dass der Iran mit der Behandlung seiner politischen Gefangenen in hohem Maße das Recht der Inhaftierten auf ein faires Strafverfahren verletzt. Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankerten Menschenrechte finden sich in dem vom Iran ratifizierten, rechtlich bindenden UN-Zivilpakt (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) wieder. Artikel 14 des UN-Zivilpaktes soll die Grundsätze des „fair trial” sicherstellen. Nach Absatz 3 muss der Angeklagte hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung und zum Austausch mit einem Verteidiger seiner Wahl haben. Zudem habe er das Recht bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen. Gegen dieses Recht wurde nach Informationen der IGFM im Falle von Sam Radjabi Tabriz massiv verstoßen, eine unabhängige Verteidigung war für ihn ausgeschlossen. „Selbst im Falle entgegenstehenden iranischen Rechts ist der Iran an Internationales Recht und die ratifizierten völkerrechtlichen Verträge gebunden“, hebt IGFM-Sprecher Lessenthin hervor und kritisiert die Praxis der Revolutionsgerichte aufs Schärfste.