Folter2021-12-16T17:19:58+01:00

Folter und barbarische Strafen

Das obige Bild zeigt eine Fußmatte der IGFM. Als eindrucksvolles Mittel für Kampagnen und Infostände macht diese Fußmatte in drastischer Weise auf die Lebenssituation vieler Menschen aufmerksam, die täglich unter Folter leiden. Eine Fußmatte also, auf der man ausnahmsweise nicht seine Schuhe säubert.

Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet uneingeschränkt die Anwendung von Folter. Dennoch wird noch heute weltweit in vielen Ländern gefoltert – meist mit dem Ziel Informationen zu erhalten und Geständnisse zu erzwingen. Wie, wo und von wem gefoltert wird erfahren Sie auf dieser Seite.

Informationen & Beispiele

Bei der Steinigung handelt es sich um eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Sie gehört zum Strafenkatalog der Scharia, der islamischen Rechtsordnung und wird heute nur noch durch islamische Rechtsschulen legitimiert und gefordert. Um mehr über das Thema Steinigung zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

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