Scheinwahl und Willkürjustiz

Vor den iranischen Präsidentschaftswahlen am 18. Juni kritisiert die IGFM die vorab durch den religiösen Wächterrat vorgenommene Selektion der Kandidierenden. 98% der Bewerber wurden abgelehnt, darunter alle Frauen und moderaten Kräfte. Zudem verweist die IGFM vor dem Hintergrund des am 13. Juni beginnenden Prozesses gegen die unrechtmäßig inhaftierte Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi auf die willkürliche Justiz, welche jegliche Rechtsstaatlichkeit vermissen lässt.

Undemokratisches Politspektakel soll Herrschaft der Mullahs zementieren 

IGFM kritisiert Scheinwahlen und fehlende Rechtsstaatlichkeit

Frankfurt am Main/Teheran, 8. Juni 2021 – Vor der am 18. Juni stattfindenden Präsidentschaftswahl im Iran weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf den tatsächlichen Charakter des Politspektakels als einer „scheindemokratischen Farce“ hin.  Laut IGFM gehe es einzig um die Festigung des theokratischen Herrschaftssystems der Mullahs. Die IGFM prangert zudem anlässlich des bevorstehenden Prozesses gegen die Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi die fehlende Rechtsstaatlichkeit im Iran an.

Wenn am 18. Juni im Iran der Nachfolger des Präsidenten Hassan Rouhani gewählt wird, kann von einer wirklichen Wahl keine Rede sein. Es stehen lediglich sieben vorab sorgsam von der religiösen Führung, dem islamischen Wächterrat, ausgewählte Kandidaten zur „Wahl“. Die IGFM kritisiert, dass der neue Präsident bereits vorab bestimmt wurde und durch die Iraner im Wahllokal nur bestätigt wird. „Seit 42 Jahren wird den Menschen in der Islamischen Republik eine freie Wahl zwischen unterschiedlichen politischen Alternativen untersagt. Frauen, liberale schiitische Politiker, sowie Kandidaten, die die falsche Religion haben oder einer Minderheit zugerechnet werden, haben keine Chance,“ erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

Der als Favorit gehandelte erzkonservative Justizchef Ebrahim Raisi verantwortete in den 80er-Jahren die Hinrichtung Tausender politischer Gefangener. Sämtliche als „moderat“ geltende Kandidaten wurden dagegen nicht zugelassen, wie etwa 98 Prozent aller Bewerber.

Iranische Justiz: Willkür und Folter statt Rechtsstaatlichkeit

Politische Gefangene werden nach ihrer Festnahme ohne Kontakt zur Außenwelt endlos verhört, oft begleitet durch körperliche Folter. Bei weiblichen politischen Gefangenen kommen vielmals verbale Erniedrigung und sexueller Missbrauch hinzu. Durch brutale Methoden wie monate- oder jahrelange Einzelhaft, Aufsetzen von Augenbinden bei Verlassen der Zelle, Nonstop-Kameraüberwachung, Schlafen auf dem harten Steinboden der Zelle ohne Kissen sowie verwehrtem Zugang zu medizinischer Behandlung, sollen falsche Geständnisse erzwungen werden.

Gerichtsverfahren sind Scheinprozesse

Auch die Gerichtsverfahren selbst erfüllen keine rechtsstaatlichen Standards, so haben Gefangene oft bis Prozessbeginn keinen Zugang zu einem unabhängigen Rechtsanwalt. Diese erhalten auch nur kurzfristig im Beisein von Sicherheitsbeamten Akteneinsicht. In einigen Fällen werden Angeklagte auch in Abwesenheit ohne Anhörung verurteilt. Gerichtsprozesse sind somit reine Scheinprozesse, deren Urteile von nicht unabhängigen Richtern längst gefällt wurden. Harte Urteile und grausame Bestrafungen wie Peitschenhiebe oder die Todesstrafe sind keine Seltenheit. Selbst die Anwälte sehen sich staatlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn Sie das geltende Recht einfordern.

Das iranische Justizsystem setzt das fundamentale Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung außer Kraft. Die IGFM betont: „Es kann keine gerechte Gesellschaft ohne Rechtsstaatlichkeit, keine Rechtsstaatlichkeit ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren und kein ordentliches Gerichtsverfahren ohne die Unschuldsvermutung geben!“

Willkürprozess gegen Nahid Taghavi

Wie die IGFM weiter mitteilt, steht die unrechtmäßig inhaftierte Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi ab dem 13. Juni in Teheran vor Gericht. Ihr wird „Propaganda gegen den Staat“ vorgeworfen.  Die IGFM verurteilt den politisch motivierten Willkürprozess gegen die Architektin. Das Verfahren missachtet elementare rechtsstaatliche Normen. Die IGFM fordert die Bundesregierung auf, „jetzt zu intervenieren und sich nachdrücklich für Taghavis sofortige und bedingungslose Freilassung einzusetzen!“.

Messlatte für deutsch-iranische Beziehungen

Taghavis Schicksal sei von größter Bedeutung für die deutsch-iranischen Beziehungen, so IGFM-Sprecher Martin Lessenthin. Bisher zeigt die Islamische Republik, dass sie weder vor den Menschenrechten noch vor der demokratisch gewählten deutschen Regierung Respekt hat. „Das Agieren der Bundesregierung im Fall der Kölnerin stellt daher die Messlatte für die deutsch-iranischen Beziehungen dar“, so die IGFM. Die Menschenrechtsorganisation setzt sich im Rahmen ihrer aktuellen Gefängnispost-Kampagne zur Unterstützung politischer Gefangener auch für Nahid Taghavi ein, indem Briefe und Postkarten mit einer von der bekannten Künstlerin Diana Ejaita gestalteten Briefmarke mit dem Portrait Taghavis direkt an die Gefangene geschickt werden können. Die Briefmarken können kostenlos über die IGFM bezogen werden.

Zur Briefmarken-Aktion für Nahid Taghavi

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