138 politische Gefangene auf Kuba

Kein frohes neues Jahr. Aktuell sind mindestens 138 politische Gefangene auf der Karibikinsel inhaftiert. Am 29. Dezember 2020 wurde die Bürgerrechtlerin Martha Sánchez González nach Informationen der IGFM auf Bewährung entlassen.
Martha Sánchez González am 19. Januar erneut angeklagt – IGFM fordert Freilassung aller politischen Gefangenen
Frankfurt am Main/Artemisa, 8. Januar 2021 – Kein frohes neues Jahr: Mit Besorgnis schaut die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) im neuen Jahr nach Kuba. Aktuell sind mindestens 138 politische Gefangene auf der Karibikinsel inhaftiert, weil sie sich friedlich für Menschenrechte und einen demokratischen Wandel in ihrer Heimat eingesetzt haben.
Bis 29. Dezember 2020 saß auch Martha Sánchez González eine viereinhalbjährige Haftstrafe ab. Die 59-Jährige ist Aktivistin der „Damen in Weiß“. Am 29. Dezember 2020 wurde die vierfache Mutter nach Informationen der IGFM auf Bewährung entlassen – unter der Auflage eines „guten sozialen Verhaltens“. Es wird von ihr erwartet, dass sie die allgegenwärtige Korruption und die Herrschaft der kubanischen Kommunistischen Partei nicht mehr öffentlich kritisiert. Am 19. Januar 2021 soll über den weiteren Verlauf ihrer bis noch Mai 2022 laufenden Haftstrafe entschieden werden.
„Die hygienischen Zustände und die medizinische Versorgung in den kubanischen Gefängnissen sind katastrophal. Das diktatorische Regime legt es offensichtlich darauf an, dass sich die Gefangenen mit dem Coronavirus anstecken. Wir fordern die kubanische Regierung auf, alle politischen Gefangenen freizulassen – nicht nur auf Bewährung, sondern ohne Bedingungen. Politische Gefangene sind keine Verbrecher, sondern haben sich friedlich für eine bessere Zukunft ihres Landes eingesetzt“ erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
Katastrophale Zustände im Frauengefängnis
Gemeinsam mit Schwerkriminellen saß Martha Sánchez González ihre Strafe im Frauengefängnis von El Guatao ab. Sie berichtet über miserable Zustände in der Haftanstalt: Es sei mit 800 bis 900 Insassinnen völlig überfüllt, es herrschten unhygienische Verhältnisse, das Essen sei nicht nahrhaft und es gäbe keinerlei medizinische Versorgung. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden ihr Familienbesuche verwehrt. Außerdem spricht sie von Korruption und Missbrauch durch die Wärterinnen. Gegen die katastrophalen Zustände im Gefängnis und der damit verbundenen Gefahr einer Covid-19 Ansteckung demonstrierte Martha Sánchez im Mitte April 2020 mit einem Hungerstreik. Keiner der Gefangenen durfte ihrer Aussage nach einen Coronatest machen. Auch nach ihrer Entlassung in den Hausarrest betont Martha Sánchez González, dass sie sich weiterhin für ein freies Kuba einsetzen werde.
Bei der Festnahme geschlagen und misshandelt
Martha Sánchez González wurde am 11. März 2018 verhaftet, als sie auf dem Weg zur Kirche San Marcos war. Am 11. März 2018 wurde sie von der Polizei festgenommen, als sie mit anderen „Damen in Weiß“ auf dem Weg zur Pfarrei San Marcos Evangelista in Artemisa war. Als sie verhaftet wurde, rief sie „nieder mit der Wahlfarce“, „nieder mit den Castros“ und „Freiheit für die politischen Gefangenen“. Sie wurde von der Nationalen Revolutionspolizei (PNR) in Artemisa geschlagen und misshandelt. Beim Prozess vertrat sie ein Pflichtverteidiger und sie durfte keine Beweise oder Zeugen zu ihrer Verteidigung vorbringen. Die Mutter von vier Kindern wurde am 29. August 2018 wegen „Ungehorsam“, „Widerstand“, „Anstiftung zu einem Verbrechen“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“ zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die „Dame in Weiß“ Martha Sanchez wurde bereits am 11. März 2018 verhaftet. Am 29. Dezember 2020 wurde die vierfache Mutter nach Informationen der IGFM auf Bewährung entlassen.