Milad Armoon

Milad Armoon aus dem Teheraner Stadtteil Ekbatan wurde am 4. November 2022 aufgrund der Teilnahme an den landesweiten Protesten unter dem Vorwurf der „Kriegsführung gegen Gott“ willkürlich festgenommen. Er wird zu Unrecht eines Verbrechens beschuldigt, das er nicht begangen hat. Inhaftiert ohne Rechtsbeistand wurde Milad im November 2024 zum Tode verurteilt.
Willkürlich verhaftet und zum Geständnis gezwungen
Milad Armoon aus dem Teheraner Stadtteil Ekbatan wurde am 4. November 2022 aufgrund der Teilnahme an den landesweiten Protesten im Iran unter dem Vorwurf der „Kriegsführung gegen Gott“ verhaftet. Zivilgekleidete Kräfte der Basiji-Milizen der iranischen Revolutionsgarde (IRGC) nahmen ihn im sogenannten Game Center (Gamenet) von Ekbatan fest. Armoon wird bis heute ein Rechtsbeistand verwehrt, er darf weder einen eigenen Anwalt beauftragen noch wird er durch einen Pflichtverteidiger vertreten. Seine Eltern wurden von Geheimdienstmitarbeitern bedroht, nicht über den Zustand ihres Sohnes zu sprechen und sich von den Medien fernzuhalten. Im November 2024 verurteilte ein Gericht Milad Armoon zum Tode, ihm droht die baldige Hinrichtung.
Tod eines Basiji bei Protesten in Ekbatan
Bei einem der vielen Protestzüge gegen das Islamische Regime des Irans wurde am 26. Oktober 2022 Arman Ali-Verdi, ein Mitglied der Basiji-Milizen, im Teheraner Stadtteil Ekbatan durch Messerstiche schwer verletzt. Der 21-jährige starb daraufhin am 28. Oktober 2022 im Krankenhaus an den Folgen schwerer Blutungen. In staatlichen und in den sozialen Medien kursierten anschließend zwei kurze Videos, die den angeblichen Tathergang zeigen sollen. Auf einem weiteren Video einer Überwachungskamera ist Milad Armoon in einer Menschenmenge auf einem Parkplatz zu erkennen, die sich in Richtung Tatort bewegt. Unmittelbar nach dem Tod von Ali-Verdi nahm der Geheimdienst der Revolutionsgarde Milad Armoon und weitere Personen am 4. November 2022 fest. Insgesamt wurden acht Personen festgenommen, denen die Beteiligung an der Ermordung von Arman Ali-Verdi vorgeworfen wird: Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal, Navid Najaran, Milad Armoon, Seyyed Mohammad Mehdi Hosseini und Mehdi Imani. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass einer der Angeklagten an der Tat beteiligt war.
Armoon wurde nach seiner Verhaftung in Untersuchungshaft in der gefürchteten Shahpour-Abteilung des Geheimdienstes gefoltert und wochenlang in Einzelhaft gehalten. Durch verschiedene Foltermethoden und Hinrichtungsdrohungen versuchte die iranische Justiz ein Zwangsgeständnis zu erpressen.
Mit Videoaufnahmen willkürlich beschuldigt
Die staatlichen iranischen Medien zeigten am 4. November 2022 ein Video mit dem Zweck, die angebliche Schuld Milad Armoons zu belegen. Darin ist er in Gefängniskleidung und mit verbundenen Augen zu sehen und verneint wiederholt die ihm gemachten Vorwürfe. Zum Ende des Videos legt Hossein Rahimi, der Polizeichef von Teheran, die Hand auf die Schulter des jungen Iraners und betont, dass dieser der Hauptangeklagte sei und er auf Arman Ali-Verdi eingestochen habe. Armoon führt aus, dass er gesehen habe, wie 40-50 Personen auf ein Mitglied der Basiji-Miliz zugingen und er sich lediglich der Menge genähert habe, um zu sehen, was dort los sei. Es gibt keine Aufnahmen, die beweisen, dass Milad Armoon auf das Basiji-Mitglied eingestochen habe. Seine Verhaftung ist willkürlich. Er wird zu Unrecht eines Verbrechens beschuldigt, das er nicht begangen hat.
Am Sonntag, den 18. Dezember 2022 wurde Milad an den Tatort gebracht. Staatliche Kräfte hatten den Ort des Todes von Arman Ali-Verdi in der Siedlung Ekbatan „rekonstruiert“. Andere Gefangene, die mit dem Fall angeblich in Verbindung stehen, wurden ebenfalls an den Ort gebracht. Der Ermittlungsrichter, der Teheraner Geheimdienst und die Polizei waren anwesend. Über die Ereignisse wurde in den staatlichen Medien ausführlich berichtet. Milad wurde stark unter Druck gesetzt, die Namen anderer Personen aus der Gruppe zu nennen. Der iranische Geheimdienst will ihn dazu bringen, gegen diese Personen auszusagen von denen behauptet wird, dass sie in den Tod von Ali-Verdi verwickelt sind.
Milad Armoon hat im Zuge dieser Ermittlungen wiederholt beteuert, dass er keine Waffen bei sich hatte und nicht an dem Vorfall beteiligt war. Wie es im Iran der Mullahs oft üblich ist, wurde ihm ein faires Gerichtsverfahren verweigert: Er durfte keinen unabhängigen Anwalt als Rechtsbeistand anrufen und das staatliche Fernsehen strahlte sein erzwungenes Geständnis aus.
Weiterer Verlauf und Verurteilung
Den Angeklagten wird die angebliche „Beteiligung an Mord und vorsätzliche Körperverletzung“, sowie „Kriegsführung gegen Gott und den Islam“ vorgeworfen. In der Islamischen Republik Iran sind das schwerste Anschuldigungen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. In einem ersten Urteil im Februar 2024 wurden vier der insgesamt acht Angeklagten gegen Kaution freigelassen. Milad Armoon und drei weitere Beschuldigte wurden vom Präsidenten des Strafgerichts, Ashgar Khalili, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und blieben weiterhin in Haft.
Im November 2024 wurden die sechs Beschuldigten Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal und Navid Najaran in einem neuen Prozess von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch zwei neue Richter beeinflusst, die zuvor bei keinem Gerichtsurteil anwesend waren und weder die Verteidigungen der Angeklagten gehört, noch die Beweise für ihre Unschuld gesehen hatten. Den Gefangenen droht die baldige Hinrichtung.
Menschenrechtsverletzungen durch die Islamische Republik Iran
Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).
Stand: November 2024


