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Navid Najaran

Navid Najaran, ein junger Bauingenieur aus Ahvaz, wurde 2022 unter Folter zu einem Geständnis gezwungen. Navid wird vorgeworfen an dem Tod eines Basiji beteiligt gewesen zu sein. Ihm drohte die Hinrichtung in einem unrechtmäßigen Prozess im Iran. Seit 2026 ist er freigesprochen.

Unrecht und Willkür: Iraner erst zu Tode verurteilt, nun ist er Frei

Politischer Pate: Bundestagsabgeordneter Thomas Röwekamp (CDU)

Navid Najaran
Geburtsdatum: 1992

Festnahme: 5. Dezember 2022

Inhaftiert in: Ghezal Hesar Gefängnis in Karaj

Vorwurf: „Beteiligung am Mord an Arman Ali-Verdi“, „Kriegsführung gegen Gott und den Islam“

Urteil: Freigesprochen

Navid Najaran stammt aus Ahvaz und lebt mit seiner Mutter zusammen, nachdem er seinen Vater in der Kindheit verloren hatte. Als Schüler besuchte er eine der besten Eliteschulen in Ahvaz und arbeitet heute als Bauingenieur. Navid wird als höflicher, intelligenter, warmherziger und geselliger Mensch beschrieben. Er wurde am 5. Dezember 2022 vom Geheimdienst der Revolutionsgarde festgenommen und beschuldigt an der Ermordung eines Basiji-Mitglieds beteiligt gewesen zu sein. Ein Gericht in Teheran hat Navid im November 2024 zum Tode verurteilt. 2026 wurde er vom Vorwurf der Beteiligung an der vorsätzlichen Tötung aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Tod eines Basiji bei Protesten in Ekbatan

Bei einem der vielen Protestzüge gegen das Islamische Regime des Irans wurde am 26. Oktober 2022 Arman Ali-Verdi, ein Mitglied der Basiji-Milizen, im Teheraner Stadtteil Ekbatan durch Messerstiche schwer verletzt. Der 21-jährige starb daraufhin am 28. Oktober 2022 im Krankenhaus an den Folgen schwerer Blutungen. In staatlichen und in den sozialen Medien kursierten anschließend zwei kurze Videos, die den angeblichen Tathergang zeigen sollen. Navid Najaran wurde am 5. Dezember 2022 festgenommen. Insgesamt wurden acht Personen festgenommen, denen die Beteiligung an der Ermordung von Arman Ali-Verdi vorgeworfen wird: Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal, Navid Najaran, Seyyed Mohammad Mehdi Hosseini und Mehdi Imani. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass einer der Angeklagten an der Tat beteiligt war.

Navid Najaran wurde etwa 40 Tage in Einzelhaft festgehalten, wo er unter körperlicher und seelischer Folter zu einem Geständnis gezwungen wurde. Aufgrund der schweren Misshandlungen war Navid mehrere Tage lang nicht in der Lage zu sprechen. Er wurde anschließend in das Gefängnis von Sheiban in Ahvaz verlegt, wo ihm der Zugang zu einem Anwalt verwehrt wurde.

Weiterer Verlauf und Verurteilung

Den Angeklagten wird die angebliche „Beteiligung an Mord und vorsätzliche Körperverletzung“, sowie „Kriegsführung gegen Gott und den Islam“ vorgeworfen. In der Islamischen Republik Iran sind das schwerste Anschuldigungen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. In einem ersten Urteil im Februar 2024 wurden vier der insgesamt acht Angeklagten gegen Kaution freigelassen. Navid Najaran und drei weitere Beschuldigte wurden vom Präsidenten des Strafgerichts, Ashgar Khalili, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und blieben weiterhin in Haft.
Im November 2024 wurden die sechs Beschuldigten Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal und Navid Najaran in einem neuen Prozess von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch zwei neue Richter beeinflusst, die zuvor bei keinem Gerichtsurteil anwesend waren und weder die Verteidigungen der Angeklagten gehört, noch die Beweise für ihre Unschuld gesehen hatten. Den Gefangenen drohte die baldige Hinrichtung. 2026 wurde er freigesprochen.

Menschenrechtsverletzungen durch die Islamische Republik Iran

Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).

Stand: Juni 2026

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