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Hossein Nemati

Der Iraner ist Angeklagter im sogenannten „Ekbatan-Fall“ und wurde unter dem Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“ festgenommen. Er wurde in Gefangenschaft unter Folter zu einem Geständnis gezwungen und nach kurzzeitiger Freilassung unrechtmäßig zum Tode verurteilt. 2026 wurde er freigesprochen.

Freilassung wegen fehlender Beweise

Hossein Nemati
Geburtsdatum: 5. Mai 1998

Festnahme: 20. Dezember 2022

Inhaftiert in: Ghezal Hesar Gefängnis in Karaj

Vorwurf: „Beteiligung an der vorsätzlichen Tötung von Arman Ali-Verdi“, „schwerer Körperverletzung mit nicht tödlichem Ausgang“, und „Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe“

Urteil: Freigesprochen

Hossein Nemati wurde am 5. Mai 1998 geboren und ist wohnhaft in Teheran. Er nahm im Oktober 2022 an den Protesten gegen die Ermordung von Mahsa Amini und als Reaktion auf die Repressionen im Stadtteil Ekbatan teil. Hossein wurde am 20. Dezember 2022 vom Geheimdienst der Revolutionsgarde festgenommen. Ihm wird die angebliche „Beteiligung an der vorsätzlichen Tötung von Arman Ali-Verdi“, „schwere Körperverletzung mit nicht tödlichem Ausgang“, und „Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe“ vorgeworfen. Nachdem er im Januar 2024 gegen Kaution freikam, wurde er im November 2024 erneut festgenommen und zum Tode verurteilt. 2026 wurde er vom Vorwurf der Beteiligung an der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.

Tod eines Basiji bei Protesten in Ekbatan

Bei einem der vielen Protestzüge gegen das Islamische Regime des Irans wurde am 26. Oktober 2022 Arman Ali-Verdi, ein Mitglied der Basiji-Milizen, im Teheraner Stadtteil Ekbatan durch Messerstiche schwer verletzt. Der 21-jährige starb daraufhin am 28. Oktober 2022 im Krankenhaus an den Folgen schwerer Blutungen. In staatlichen und in den sozialen Medien kursierten anschließend zwei kurze Videos, die den angeblichen Tathergang zeigen sollen.

Hossein Nemati wurde am 20. Dezember 2022 festgenommen, ihm wird die Beteiligung am Mord des Basiji vorgeworfen. Insgesamt wurden acht Personen festgenommen, denen die Beteiligung an der Ermordung von Arman Ali-Verdi vorgeworfen wird: Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal, Navid Najaran, Alireza Barmarz Pooranak, Seyyed Mohammad Mehdi Hosseini und Mehdi Imani. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass einer der Angeklagten an der Tat beteiligt war.

Weiterer Verlauf und Verurteilung

Den Angeklagten wird die angebliche „Beteiligung an Mord und vorsätzliche Körperverletzung“, sowie „Kriegsführung gegen Gott und den Islam“ vorgeworfen. In der Islamischen Republik Iran sind das schwerste Anschuldigungen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. In einem ersten Urteil im Februar 2024 wurden vier der insgesamt acht Angeklagten gegen Kaution freigelassen, darunter auch Hossein Nemati. Vier weitere Beschuldigte wurden vom Präsidenten des Strafgerichts, Ashgar Khalili, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und blieben weiterhin in Haft. Nach seiner Freilassung wurde Hossein im November 2024, ohne klare Begründung von den neuen Richtern des Falls, erneut festgenommen und wieder ins Gefängnis gebracht.
Im November 2024 wurden die sechs Beschuldigten Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammed Khosh-Eghbal und Navid Najaran in einem neuen Prozess von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch zwei neue Richter beeinflusst, die zuvor bei keinem Gerichtsurteil anwesend waren und weder die Verteidigungen der Angeklagten gehört, noch die Beweise für ihre Unschuld gesehen hatten. Den Gefangenen drohte die baldige Hinrichtung. 2026 wurde Hossein freigesprochen

Menschenrechtsverletzungen durch die Islamische Republik Iran

Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).

Stand: Juni 2026

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