Nadeschda Rossinskaja

Nadeschda Rossinskaja wurde im Februar 2024 verhaftet, weil sie ukrainische Zivilisten unterstützt und sich öffentlich gegen den russischen Angriffskrieg positioniert hatte. Am 20. Juni 2025 verurteilte ein russisches Militärgericht sie wegen angeblichen Hochverrats und „Finanzierung von Terrorismus“ zu 22 Jahren Haft.
Für Hilfe an ukrainischen Zivilisten zu 22 Jahren Haft verurteilt
Nadeschda Rossinskaja (auch bekannt als Nadin Geisler) ist freiwillige Helferin und Tierschutzaktivistin. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine engagierte sie sich humanitär für ukrainische Zivilisten, insbesondere für Geflüchtete aus den Kampfgebieten. Rossinskaja gründete die freiwillige Initiative „Armiya Krasotok“ („Armee der Schönheiten“), über die sie Evakuierungen organisierte und humanitäre Hilfe leistete. Nach Angaben der Initiative wurden zwischen 2022 und 2023 zehntausende Menschen unterstützt.
Aufgrund ihres Engagements geriet Rossinskaja früh ins Visier der russischen Sicherheitsbehörden. Ihre Bankkonten wurden gesperrt, sie erhielt Drohungen, und es kam zu Einschüchterungsversuchen. Im Mai 2023 verließ sie Russland aus Angst vor Strafverfolgung und hielt sich vorübergehend in Georgien auf. Anfang 2024 kehrte sie nach Russland zurück.
Festnahme und Verfahren
Am 1. Februar 2024 wurde Nadeschda Rossinskaja in der Region Belgorod festgenommen und in einem Untersuchungsgefängnis festgehalten. Am folgenden Tag durchsuchten Sicherheitskräfte ihre Wohnung sowie die Wohnungen ihrer Eltern und weiterer Angehöriger. Im weiteren Verlauf wurde sie auf die russische Liste der „Terroristen und Extremisten“ gesetzt.
Zunächst wurde ihr vorgeworfen, zu Handlungen gegen die staatliche Sicherheit aufgerufen zu haben. Später erweiterten die Ermittlungsbehörden die Anklage um die Tatbestände „Hochverrat“ sowie „Organisation der Finanzierung von Terrorismus“. Grundlage der Vorwürfe war unter anderem die Behauptung, Rossinskaja habe einen Instagram-Account betrieben, über den zu Spenden für die ukrainischen Streitkräfte – darunter auch die Einheit „Azov“ – aufgerufen worden sei. Rossinskaja bestritt, diesen Account betrieben zu haben. Nach Angaben der Verteidigung konnten weder IP-Adressen noch technische Beweise für die Urheberschaft vorgelegt werden.
Die Anklage stützte sich zudem auf mehrere kleinere Geldüberweisungen durch Dritte mit einem Gesamtbetrag von umgerechnet rund 270 Euro. Konkrete Beweise für eine Beteiligung Rossinskajas an diesen Transfers wurden nicht erbracht. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das Gericht nicht darlegte, welche konkreten Handlungen welche Straftatbestände erfüllen sollten.
Das Verfahren wurde teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Journalistinnen und Journalisten wurden von einer Berichterstattung abgeschreckt. Entlastende Aussagen von Zeugen, die bestätigten, dass Rossinskajas Hilfe ausschließlich zivilen Zwecken diente, fanden keine Berücksichtigung.
Am 20. Juni 2025 verurteilte das 2. Westliche Militärbezirksgericht Nadeschda Rossinskaja zu 22 Jahren Haft in einer Strafkolonie, zusätzlich zu zwei Jahren Freiheitsbeschränkung, einem dreijährigen Verbot der Verwaltung von Internetseiten sowie einer Geldstrafe von 320.000 Rubel.
In ihrer letzten Erklärung vor Gericht sagte Nadeschda Rossinskaja:
„Mein Ziel ist nicht, frei zu sein – mein Ziel ist es, ein Mensch zu bleiben.“
Stand: Februar 2026


