„Polizei, bitte keine Steine werfen“

Der deutsche Staatsbürger Luis Frómeta Compte, der ursprünglich aus Kuba stammt und auf der Insel Verwandte besuchte, wurde dort verurteilt, nachdem er am 12. Juli 2021 mit seinem Mobiltelefon die landesweiten sogenannten „11J“ Demonstrationen in La Güinera, Kuba filmte. Nun bringen wir gemeinsam mit Prisoners Defenders das unveröffentlichte, exklusiv von Luis Frómeta Compte aufgenommene Video ans Licht, das seine Unschuld beweist und die Forderung der UN auf seine Freilassung bestätigt. Die Fotos bilden Momente mit seiner Familie, seine Festnahme in Kuba und den Einsatz seiner Töchter für seine Freilassung ab.
„Polizei, bitte keine Steine werfen“ werfen
Veröffentlicht am 11. Juli 2024
Auf dem Telefon von Luis Frómeta Compte, welches im Besitz seiner Familie in Deutschland ist, befand sich dieses Beweisstück, das nie zuvor veröffentlicht worden war. Es zeigt nicht nur, dass die Demonstranten von La Güinera unschuldig waren, wie die UNO am 3. Juni 2024 durch ihre Arbeitsgruppe WGAD entschied, sondern auch, dass Luis einen friedlichen und höflichen Dialog mit der Polizei führte, während diese immer wieder Steine warf und Schüsse abfeuerte, um die verängstigten friedlichen Demonstranten zu verfolgen. Dort wurde der junge Diubis Laurencio Tejeda von dem kubanischen Polizeiunterleutnant Yoennis Pelegrín Hernández in den Rücken geschossen.
Die Videoaufnahmen zeigen die Entwicklung der Demonstration am 11. Juli 2021 inklusive Luis Frómeta Comptes Festnahme.
Luis Frómeta Compte: seit 3 Jahren ein unschuldiger deutscher Gefangener in Kuba
Nach mehr als 40 Jahre Leben in Deutschland, wurde der deutsche Staatsbürger Luis Frómeta Compte, der ursprünglich aus Kuba stammt und die Insel besuchte, verurteilt. Der Grund: er filmte am 12. Juli 2021 mit seinem Mobiltelefon die landesweiten sogenannten „11J“ Demonstrationen in La Güinera, Kuba.
Obwohl sechs Mandate der Vereinten Nationen Kuba am 3. April vorwarfen, bei den Prozessen gegen alle 11J-Demonstranten gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen zu haben, und obwohl die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am 8. Juli in seinem Fall und dem von 16 anderen friedlichen Demonstranten eine „sofortige Freilassung“ anordnete, konnte die deutsche Regierung bisher nicht seine Freilassung erwirken.
Er wird seit mehr als drei Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis, dem Combinado del Este in Havanna, festgehalten, gefoltert und misshandelt, erhält keine angemessene medizinische Behandlung und befindet sich in großer Lebensgefahr. Mit seinen 61 Jahren und der willkürlichen und rechtswidrigen Verurteilung zu 15 Jahren ist er in großer Gefahr, im Gefängnis zu sterben.
Ein makabrer Strafprozess, wie es sich für eine kriminelle Regierung gehört
Im ersten Video der Sequenz, das bisher unveröffentlicht war und nun exklusiv ausgestrahlt wird, kann man sehr gut hören, wie Luis, der die Kamera trägt und dessen Stimme unverkennbar ist, mit einer friedlichen und dialogbereiten Haltung der Polizei mitzuteilen versucht, keine Steine auf die Demonstranten zu werfen „bitte werft keine Steine, bitte“.
Sekunden zuvor zeigt das Video (ein One-Take-Video von 2 Minuten und 26 Sekunden, auf dessen Metadaten die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und Prisoners Defenders zugegriffen haben), wie die Demonstranten friedlich marschieren, bis auf – wie wir uns vorstellen können – sehr wenige Ausnahmen. Auf jeden Fall war dies nicht Luis‘ Haltung, wie aus dem Video ersichtlich ist.
Wenige Augenblicke später warnen einige der Demonstranten, darunter Luis, dass die Polizei mit Steinen auf sie losgeht. Die Demonstranten ergreifen daraufhin erschrocken die Flucht. Die Angst ergreift alle. Luis wird gesehen, wie er am Straßenrand Zuflucht sucht, während die Polizei und die Paramilitärs an ihm vorbeilaufen, Steine vom Boden aufheben und sie auf die fliehenden Demonstranten werfen – ein Akt des Staatsterrorismus, der typisch für eine kriminelle Regierung ist.
Die europäische Kommission und die deutsche Regierung scheinen nicht in angemessener Weise zu handeln
Luis‘ mutige Haltung und sein Dialog beruhten darauf, dass er sich als deutscher Staatsbürger seit mehr als 40 Jahren geschützt fühlte. Luis hat sich sehr geirrt, und die unverständliche Haltung der deutschen Regierung und der Europäischen Kommission in den letzten drei Jahren hat dies leider bewiesen.
Die Stellungnahmen und Schriften gegen das Vorgehen des kubanischen Regimes gegen Luis und die Demonstranten, wie sie von den Vereinten Nationen beschlossen wurden, bestätigen, dass die kubanische Regierung Tausende von Demonstranten willkürlich und darüber hinaus unrechtmäßig festgenommen, wochenlang an unbekanntem Ort festgehalten, inhaftiert und gefoltert hat, und zwar aus politischen Gründen. Dies sind vier der elf Staatsverbrechen, die im Römischen Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert sind, Artikel 7 (e), (h), (i) und (k):
- (e) Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
- (h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
- (i) zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
- (k) andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.
Die Europäische Union und die deutsche Regierung gehen jedoch nicht den Schritt, die kubanische Regierung als kriminelle Regierung einzustufen, was es „zulässig“ macht, dass Kuba nicht einmal die Staatsangehörigkeit von Luis Frómeta Compte anerkennt, oder dass Zehntausende von Demonstranten und kubanische Bürger und Bürger anderer Nationalitäten diese Ereignisse am 11J erlitten haben, wie sie es seit 65 Jahren tun.
Weder Deutschland noch die Europäische Union haben die Verletzung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit (PDCA) mit Kuba angeprangert, das auf der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und der Unterstützung der Zivilgesellschaft beruht und das bei Verletzung eine eindeutige Ausstiegsklausel enthält, die 26 der 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, bisher abgelehnt haben, indem sie sich taub gestellt und der Realität verschlossen haben.
An dieser Realität hat auch nichts geändert, dass Kuba den Krieg in der Ukraine ausdrücklich und nachdrücklich unterstützt, dass es militärische Truppen über Weißrussland in die Ukraine schickt und dass es ein Rekrutierungsnetz mit Tausenden von kubanischen Ex-Militärs aufbaut, die in den Krieg in der Ukraine geschickt werden.
Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen
Obwohl die litauische außenpolitische Exekutive (die nach dem litauischen Gesetz und dem politischen System vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments und nicht von der Präsidentschaft der Republik abhängt) die Unterzeichnung dieses Abkommens durch eine absolut kategorische Verurteilung abgelehnt hat, die Josef Borrell persönlich zugestellt wurde, und dies für die Europäische Kommission die Aussetzung der vorläufigen Anwendung des Abkommens gemäß Artikel 25.2 des Wiener Übereinkommens bedeutet hätte, und obwohl Josef Borrell selbst offiziell schriftlich erklärt hat, dass, wenn die außenpolitische Exekutive eines Staates sich weigert, den Vertrag zu ratifizieren, sie die vorläufige Anwendung aussetzen muss, stellte er sich taub und nutzte die eigentümliche, aber eindeutige und legale Definition des litauischen politischen Systems, um darauf zu warten, dass der Präsident der Republik Litauen, der keine außenpolitischen Befugnisse hat, die Absicht der Aussetzung bestätigt, was der litauische Präsident per Gesetz nicht tun kann:
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge:
Artikel 25.2. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht oder die Verhandlungsstaaten nichts anderes vereinbart haben, endet die vorläufige Anwendung eines Vertrags oder eines Teiles eines Vertrags hinsichtlich eines Staates, wenn dieser den anderen Staaten, zwischen denen der Vertrag vorläufig angewendet wird, seine Absicht notifiziert, nicht Vertragspartei zu werden.
Die offizielle Mitteilung an Josep Borrell über die offizielle Entschließung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des litauischen Parlaments, welches in letzter Instanz die litauische Außenpolitik kontrolliert, steuert, auch hinsichtlich des ADPC, hätte, solange Kuba die Menschenrechte systematisch verletzt, zur Aussetzung der vorläufigen Anwendung führen müssen. Die Unkenntnis des litauischen Rechts- und Politiksystems hat es Josep Borrell jedoch ermöglicht, gegen das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zu verstoßen.
In diesem ganzen Prozess wird das Leben von Luis Frómeta auf Seiten der deutschen Regierung und das aller Demonstranten auf Seiten der Europäischen Kommission nur durch die Ohnmacht verteidigt, keinen wirklichen öffentlichen Druck auszuüben, der der Situation und den Aktionen Kubas gerecht wird. Kuba lacht ganz Europa aus und bekommt mit der Beibehaltung des ADPC sogar noch politische Anerkennung. Das Europäische Parlament hat jedoch allen Vertretern des kubanischen Regimes ausnahmslos und auf unbestimmte Zeit die Einreise untersagt.




