Tohid Amir Amini

Weil er sich für anderssprachige Minderheiten im Iran einsetzte wurde Tohid Amir Amini 2019 wegen „Versammlung und Absprache zu Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ und „Propagandaaktivitäten gegen den Staat“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seit seiner Festnahme im Februar 2019 ist Amir Amini im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert.
Einsatz für ethnische Minderheiten führt zu fünfjähriger Haftstrafe
Tohid Amir Amini (geboren 1987 in Ardabil) ist von Beruf Schweißer und lebt in Teheran. Der aserbaidschanische Bürgerrechtler wurde am 20. Februar 2019 während Straßenaktionen zum „Welttag der Muttersprache“ von Sicherheitskräften in Teheran verhaftet und 70 Tage lang in Einzelhaft im Evin-Gefängnis festgehalten. Seine Familie und seinen Anwalt durfte er während dieser Zeit nicht sehen. Im Juli 2019 verurteilte ihn die Abteilung 26 des Islamischen Revolutionsgerichts in Teheran unter dem Vorsitz von Richter Iman Afshari zu insgesamt neun Jahren Haft wegen „Versammlung und Absprache zu Handlungen gegen die nationale Sicherheit und Propagandaaktivitäten gegen den Staat“. Das Urteil wurde im Februar 2020 von der Abteilung 36 des Teheraner Berufungsgerichts unter Vorsitz von Richter Ahmad Zargar auf sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis reduziert. Aufgrund eines neuen Gesetzes wurde es schließlich auf fünf Jahre verringert.
Jahrelange Verfolgung
Tohid Amir Amini war zuvor bereits mehrfach von Sicherheitskräften festgenommen und zu Haftstrafen sowie Auspeitschung verurteilt worden. So wurde er im Jahr 2015 wegen seines Protests gegen die Verhaftung von Abbas Lesani, einem bekannten aserbaidschanischen Bürgerrechtsaktivisten, zu sechs Monaten Gefängnis und Auspeitschung verurteilt. Im März 2016 wurde er 30 Mal ausgepeitscht. Aufgrund Aminis zivilem Engagement im Iran wurden seine beiden Brüder und die Mutter wiederholt vom Sicherheitsapparat der Islamischen Republik verhört.
Druck auf Aktivisten der Zivilgesellschaft im Iran
Für Millionen Iraner und Iranerinnen ist Persisch nicht die Muttersprache. Dazu zählen Kurden, Türken, Belutschen und Araber. Das Verbot, nicht-persische Sprachen in den Schulen unterrichten zu dürfen, gilt als einer der prominentesten Diskriminierungsfälle, gegen die zivile Aktivisten in diesen Gebieten immer wieder protestiert haben. Der Geheimdienstapparat setzt zivilgesellschaftliche Aktivisten in diesem Bereich oft stark unter Druck. Gemäß Artikel 15 der iranischen Verfassung ist aber die Anwendung lokaler und ethnischer Sprachen in den Medien sowie der Unterricht ihrer Literatur in den Schulen erlaubt.