Türkei: Wegen Nächstenliebe verurteilt 

Der syrisch-assyrische Abt des Klosters Mor Jakub, Aho Bilecen, wurde am 7. April 2021 wegen angeblicher Kollaboration mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Großen Strafgerichts von Mardin (Südosttürkei) gegen Aho Bilecen ist ein Beispiel für Gesinnungsjustiz, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Für seine Gastfreundschaft im September 2018 wurde der Mönch Aho Bilecen gemeinsam mit zehn weiteren Personen, am 9. Januar 2020 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen. Am 7. April 2021 wurde er wegen angeblicher Kollaboration mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt. Er gewährte Durchreisenden Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit in seinem Kloster.

25 Monate Gefängnis für assyrischen Abt

Mardin / Frankfurt am Main – 9. April 2021 – Der syrisch-assyrische Abt des Klosters Mor Jakub, Aho Bilecen, wurde am 7. April 2021 wegen angeblicher Kollaboration mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mönch aus der Region Tur Abdin hatte im September 2018 Durchreisenden Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit in seinem Kloster gewährt. Das Urteil des Großen Strafgerichts von Mardin (Südosttürkei) gegen Aho Bilecen ist ein Beispiel für Gesinnungsjustiz, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Für seine Gastfreundschaft wurde der Mönch, gemeinsam mit zehn weiteren Personen, am 9. Januar 2020 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und kurz darauf wieder freigelassen. Unter den Verhafteten waren auch zwei christliche Bürgermeister. Nur fünf Tage später wurde Aho Bilecen wieder vor Gericht geladen.

Die türkische Justiz wirft dem Mönch „Kollaboration mit terroristischen Organisationen“ vor, namentlich wird eine Komplizenschaft mit der Kurdischen Arbeiterpartei PKK unterstellt, die in der Türkei und auch in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Bilecen und seine Anwälte betonten, dass er die Gäste wie alle anderen Besucher behandelt habe. Zudem beteuert er seine Unwissenheit bezüglich ihrer angeblichen Zugehörigkeit zur PKK. Trotz konsequenter Zurückweisung der Vorwürfe wurde er am 7. April 2021 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Auffällig ist, dass die Anschuldigungen gegen ihn auf eine Aussage eines ehemaligen Guerillakämpfers zurückgehen, der sich von der Aussage gegen den Abt Strafminderung verspricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da seine Anwälte Revision einlegen werden.

Unterdrückung von religiösen Minderheiten
Bilecen gehört der assyrisch-aramäischen Gemeinde an, die in der Region Tur Abdin noch etwa 2.500 Mitglieder zählt. „Das Urteil gegen den Abt zeigt die Entschlossenheit der türkischen Regierung, auch die Gläubigen dieser religiösen Gemeinschaft weiter zu unterdrücken.“, kritisiert IGFM-Sprecher Martin Lessenthin. „Das Urteil vertritt viel mehr politische Ziele, als die Absicht für „Recht zu sorgen“. Neben den politischen Folgen dieses Urteils, ist auch der damit verfolgte Einschüchterungsversuch gegen die aramäische und kurdische Minderheit nicht zu übersehen. Deutschland muss sich für den Mönch Aho Bilecen und für ein rechtsstaatliches Verfahren einsetzen, betont Lessenthin.

In der Türkei werden seit Jahrzehnten religiöse und ethnische Minderheiten systematisch unterdrückt. Seit Änderungen an der türkischen Verfassung im April 2018 hat sich Präsident Erdogans Einfluss auch auf die Judikative ausgeweitet. Die Gewaltenteilung in der Türkei besteht seitdem nur noch eingeschränkt.

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