Yasaman Aryani

Frauenrechtsaktivistin Yasaman Aryani

Die iranische Frauenrechtlerin Yasaman Aryani wurde am 31. Juli 2019 zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Frauen über ihre Rechte friedlich informierte und sich gegen die Kopftuchpflicht einsetzte. Das Berufungsgericht hat im Februar 2020 ihre Haftstrafe auf 9 Jahre und 7 Monate verkürzt, wovon sie nach iranischem Strafrecht 5 Jahre und 6 Monate absitzen muss.

Für das Verteilen von Blumen zu 9 Jahren und 7 Monaten Gefängnis verurteilt

Yasaman Aryani ist eine Frauenrechtsaktivistin, die auf­grund ihres friedlichen Protests gegen den Verschleierungs­zwang zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Sie wurde 1996 geboren und lebt mit ihren Eltern in Teheran. Yasaman engagierte sich aktiv in der Kampagne „Die weißen Mittwoche“ gegen die gesetzlich erzwungene Verschleierung für Frauen im Iran. Außerdem arbeitet sie als Theaterschauspielerin. Zuletzt verboten ihr Beamte des Ministeriums für Kultur und Islami­sche Führung in einem Theaterstück mitzuwirken, da sie zuvor friedlich gegen den Verschleierungszwang protestierte. Zwischen Mitte August 2019 und Oktober 2020 war die Frauenrechtlerin im Evin-Gefängnis inhaftiert. Am 21. Oktober wurden Yasaman und ihre Mutter, Monireh Arabshahi, unter dem Vorwand eines Besuchs ihres Anwalts ins Kachoei-Gefängnis in der Alborz-Provinz nahe Teheran verlegt. Yasaman hat sich im Kachoei-Gefängnis mit Covid-19 infiziert, wie ihr Anwalt am 13. November 2020 berichtete.

Nach der Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien wurden Yasaman, ihre Mutter und die Frauenrechtlerin Mojgan Keshavarz verhaftet. Das Video zeigt die drei, wie sie am 8. März 2019, dem Internationalen Frauentag, in der Teheraner U-Bahn Blumen verteilen und Frauen über ihre Rechte informieren. Yasaman wurde zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt (zehn Jahre wegen „Aufforderung zur Korruption und Prostitution“, fünf Jahre wegen „Versammlung und Absprache gegen die nationale Sicherheit“ und ein Jahr wegen „Propaganda gegen den Staat“). Die Verhandlung fand am 31. Juli 2019 am Revolutionsgericht in Teheran statt. Im Februar 2020 wurde die Strafe von einem Berufungsgericht auf 9 Jahre und 7 Monate reduziert. Nach islamischen Strafrecht muss (theoretisch) nur die längste Haftstrafe verbüßt werden. Das sind fünf Jahre und sechs Monate für „Anstiftung zu und Erleichterung von Korruption und Prostitution“.

Während der Verhöre im Gefängnis wurde sie wiederholt unter Druck gesetzt, um Geständnisse abzulegen. Die Behörden hielten ihre Mutter ebenfalls dort fest, nachdem sie sich am selben Tag nach ihrer Tochter erkundigte. Die Wärter stiften kriminelle, psychisch kranke und drogenabhängige Insassen an, die politischen Gefangenen zu schlagen und zu misshandeln. Bereits im Jahr 2018 wurde Yasaman in Evin inhaftiert, da sie am 12. August 2018 bei öffentlichen Protesten gegen die Inflation in Teheran demonstrierte.

Infos zu anderen politischen Gefangenen im Iran

Obligatorischer Schleier als Mittel zur Unterdrückung von Frauen im Iran

Mit Beginn der Revolution im Iran haben iranische Politiker versucht, Frauen von der Gesellschaft zu isolieren. Das verletzt das Wahlrecht und auch die Freiheit der Frauen. Bis dato haben Frauen nie aufgehört, gegen unmenschliche und erniedrigende Gesetze im Iran zu kämpfen. In den letzten Jahren haben sie viele Rückschläge auf dem Weg dorthin erlebt. Trotz zunehmender Verhaftungen und Gefängnisstrafen ist es der iranischen Regierung nicht gelungen, die Einhaltung des Verschleierungszwangs durchzusetzen. Seit Januar 2018 wurden mindestens zwölf Personen zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und 33 Jahren verurteilt, weil sie ihr Kopftuch abgelegt oder auf andere Art öffentlich gegen den Verschleierungszwang verstoßen hatten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, erklärte am 12. August 2019: „Ich bin bestürzt über die langen Strafen der drei iranischen Frauenrechtlerinnen Yasaman Aryani, Mojgan Keshavarz und Monireh Arabshahi. Sie haben sich friedlich und mit großem Engagement für die Rechte der Frauen im Iran eingesetzt. Sie protestierten gegen die Kopftuchpflicht und verteilten Blumen! Ich fordere ihre sofortige Freilassung und die aller anderen inhaftierten Frauenrechtsaktivistinnen und fordere die iranische Regierung auf, ihren Verpflichtungen in Bezug auf Menschen- und Bürgerrechte nachzukommen.“

Stand: März 2022

Mehr Infos zur Menschenrechtslage im Iran

Bitte schreiben Sie an die Botschaft der Islamischen Republik Iran und den iranischen Justizchef in Teheran, Gholamhossein Mohseni-Ejei. Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung des Gefangenen:

Iranische Botschaft in Deutschland
Botschafter: Herr Majid Nili Ahmadabadi
Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Iranischer Justizchef 
Chief Justice Gholamhossein Mohseni-Ejei
The judiciary
Valiasr Avenue, Pastor Avenue, In front of Jami police station
Tehran
Islamic Republic of Iran

Post an politische Gefangene ist oft ein wirksamer Schutz gegen Misshandlungen, denn die Post zeigt dem Gefängnispersonal und den Behörden, dass ein Gefangener im Ausland bekannt ist. Politischen Gefangenen hilft das Wissen, in der Welt nicht vergessen zu sein. Deshalb: Schreiben Sie aufmunternde Worte direkt an Yasaman Aryani ins Gefängnis Shahr-e Rey.

Porto: Brief International bis 20 g aus Deutschland: 1,10 Euro

To

Ms. Yasaman Aryani
Fardis Prison
Karaj,
Alborz Province
Islamic Republic of Iran

Wie schreibe ich einem Gefangenen?

Sehr geehrter Herr …,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf die willkürliche Gefangenschaft der iranischen Frauenrechtsaktivistin Yasaman Aryani aufmerksam zu machen.

Sie ist am 31.07.2019 zu Unrecht zu 16 Jahren Haft verurteilt worden und wiederholt unter Druck zu Geständnissen gedrängt worden. Sie hatte zuvor am Weltfrauentag Blumen in der U-Bahn in Teheran verteilt und dabei Frauen über ihre Rechte aufgeklärt. Sie hat lediglich friedlich ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen und sich für die Aufhebung des Verschleierungszwanges eingesetzt. Im Februar 2020 wurde ihre Strafe auf 9 Jahre und 7 Monate verkürzt.

Ich appelliere an Sie, Frau Yasaman Aryani umgehend und ohne Auflagen freizulassen. Nach internationalen Rechtsstandards hat sie in keiner Weise eine strafbare Handlung begangen, sondern im Gegenteil lediglich das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit ausgeübt. Dieses Recht garantiert auch der Iran, u.a. in völkerrechtlich bindenden Verträgen wie dem internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte.

Außerdem appelliere ich an Sie, die Haftbedingungen in einem transparenten Verfahren zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ich bitte Sie herzlich, mir zu schreiben, was Sie unternommen haben.

Hochachtungsvoll

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