Ardeshir Fanaian

Ardeshir-Fanaian

Die Glaubensgemeinschaft der Bahá’í wird im Iran systematisch diskriminiert. Der Ehemann und Vater Ardeshir Fanaian, wurde im April 2019 von Geheimdiensten festgenommen und im Juni 2020 aufgrund seiner religiösen Zugehörigkeit zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Sechs Jahre Haft wegen religiöser Zugehörigkeit

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe übernimmt im März 2022 die Patenschaft für Ardeshir Fanaian

Ardeshir Fanaian und seine Frau Golrokh Firouzian an ihrem Hochzeitstag, dem 16. August 2020. Nur vier Tage später musste Fanaian zurück ins Gefängnis.

Der 1988 geborene Ardeshir Fanaian ist verheiratetet und arbeitet als Optiker. Im April 2019 wurde er zusammen mit zwei anderen Bahá’í in der Stadt Semnan (Zentraliran) von Geheimdiensten festgenommen. Daraufhin wurde er 67 Tage lang in Einzelhaft gehalten. Während dieser Zeit wurde ihm weder der Zugang zu seinem Anwalt, noch der Kontakt zu seiner Familie gewährt. Die Behörden werfen Fanaian „Beteiligung an der Gründung und Leitung einer illegalen Gruppe im Lande mit dem Ziel, der nationalen Sicherheit zu schaden“ und „Beteiligung an Aktivitäten gegen das System der Islamischen Republik Iran.

Ardeshir wurde zu elf Jahren Haft und zwei Jahren „internem“ Exil verurteilt, eine zusätzliche Bestrafung im Iran, wonach Gefangene in ein weit vom Wohnort entferntes Gefängnis verlegt werden, um so Besuche der Familie zu verhindern und sie zu isolieren. Davon sollte er ein Jahr in Khash in der südlichen Provinz Sistan und Belutschistan und ein Jahr außerhalb von Semnan verbringen. Im Berufungsverfahren wurde die Haftstrafe schließlich auf sechs Jahre reduziert.

Verweigerung des Hafturlaubs

Fanaians Mutter war kurz vor seiner Verhaftung verstorben, drei Monate nach seiner Inhaftierung verlor er seinen Vater. Die Behörden genehmigten ihm keinen Hafturlaub, um an der Beerdigung seines Vaters teilnehmen zu können. Nach dem Tod seines Vaters brachten die Geheimdienstbeamten den jungen Mann für einige Minuten ins Krankenhaus, damit er sich verabschieden und seine Familie treffen konnte, untersagten ihm jedoch die Teilnahme an der Beerdigung. Auch während des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie hat Ardeshirs Familie die Justiz wiederholt aufgefordert, ihn freizulassen. Justizbeamte haben sich jedoch wiederholt gegen die Freilassung des Gefangenen ausgesprochen und gesagt, er sei im Gefängnis an einem besseren und sichereren Ort.

Widerstand Semnan-Geheimdienst

Zunächst wurde Fanaian vom zuständigen Richter über seine Begnadigung informiert und seiner Freilassung zugestimmt. Gleichzeitig teilte man ihm aber mit, dass er die Untersuchung von einer anderen Institution verlangen sollte. Fanaian Familie wandte sich an die Staatsanwaltschaft, die ihr nun mitteilte dass die Begnadigung nicht Ardeshir galt. Auf Widerstand des Semnan-Geheimdienstes wird Fanaian Freilassung verboten.

Geboren, während Eltern inhaftiert waren

Seine Eltern gehören zu einer Gruppe Bahá’í, die in den 1980er Jahren wegen ihres Glaubens inhaftiert wurden. Aus diesem Grund wurde Ardeshir 1988 auch während der Haftstrafe seiner Mutter geboren. Fanaians Mutter wurde lediglich für die Geburt in Hafturlaub entlassen. Beide Elternteile hatten bereits Todesstrafen erhalten, die in späteren Verfahren in Haftstrafen umgewandelt wurden. Ardeshir selbst war schon von 2011-2012, im Alter von 23 Jahren, wegen „Propaganda gegen den Staat im Namen der Baha’i“ für neun Monate im Semnan- und im Evin-Gefängnis inhaftiert. Das Zentralgefängnis von Semnan war ursprünglich ein altes Gasthaus und verfügt über sehr schlechte hygienische Bedingungen. Fanaian wurde am 15. August 2020 in einen fünftägigen Hafturlaub geschickt. Während dieser Zeit heiratete er seine Partnerin, Golrokh Firouzian. Sein Antrag auf eine Verlängerung des Hafturlaubs wurde von den Behörden abgelehnt. Nun kam sein erstes Kind im August 2022 zur Welt, während Fanaian sich in Haft befand.

Druck auf die Bürger der Bahá’í

Den Angehörigen der friedlichen religiösen Minderheit der Bahá’í wird die Ausübung ihrer religiösen Überzeugungen systematisch entzogen. Gemäß Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hat jeder Mensch das Recht den eigenen Glauben einzeln oder gemeinsam und öffentlich oder privat auszudrücken.

Obwohl inoffiziellen Quellen zufolge mehr als 300.000 Bahá’í im Iran leben, erkennt die iranische Verfassung nur den Islam, das Christentum, das Judentum und den Zoroastrismus staatlich an. Aus diesem Grund wurden die Rechte der Bahá’í im Iran in den letzten Jahren zunehmend systematisch verletzt. Seit der Machtübernahme der Islamischen Republik im Jahr 1979 wurden Tausende Bahá’í enteignet, inhaftiert, gefoltert oder hingerichtet. Vielen anderen Anhängern dieser Religion werden andere soziale und wirtschaftliche Rechte wie das Recht auf Bildung oder Arbeit vorenthalten.

Stand: August 2023

Systematische Diskriminierung der Bahá’í im Iran

Weitere Informationen zu politischen Gefangenen im Iran

Bitte schreiben Sie an die Botschaft der Islamischen Republik Iran und den iranischen Justizchef in Teheran, Gholamhossein Mohseni-Ejei. Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung der Gefangenen:

Iranische Botschaft in Deutschland
Botschafter: Herr Majid Nili Ahmadabadi
Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Iranischer Justizchef 
Chief Justice Gholamhossein Mohseni-Ejei
The judiciary
Valiasr Avenue, Pastor Avenue, In front of Jami police station
Tehran
Islamic Republic of Iran

Sehr geehrter Herr ,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf die aktuelle Situation des willkürlich Inhaftierten Ardeshir Fanaian aufmerksam zu machen.

Fanaian gehört der religiösen Minderheit der Bahá’í an. Im April 2019 wurde er zusammen mit zwei anderen Bahá’í in der Stadt Semnan (Zentraliran) von Geheimdiensten festgenommen und daraufhin 67 Tage lang in Einzelhaft gehalten.

Im Juni 2020 wurde Ardeshir aufgrund seiner religiösen Zugehörigkeit zu zehn Jahren Gefängnis und zwei Jahren „internem“ Exil verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil in eine fünfjährige Gefängnisstrafe umgewandelt.

In Ardeshir Fanaians Verfahren sind sowohl iranisches Recht, als auch internationale Menschenrechtsverträge, die der Iran ratifiziert hat, massiv missachtet worden. So wurde ihm zum Beispiel während seiner Einzelhaft zusätzlich jeglicher Kontakt zu seiner Familie verwehrt. Die Behörden genehmigten ihm auch keinen Hafturlaub, um an der Beerdigung seines Vaters teilnehmen zu können.

Ich appelliere an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Aufhebung des Urteils und für die Freilassung von Ardeshir Fanaian einzusetzen.

Ich bitte Sie herzlich, mich darüber zu informieren, welche Schritte Sie zur Freilassung von Ardeshir Fanaian einleiten werden.

Hochachtungsvoll

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