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Fünf Jahre Haft für Bahai-Frauen

Bahai im Iran

Im Iran genießen die Bahá’í keinerlei Rechte, da sie unter der radikalislamischen Herrschaft der Mullahs als „ungeschützte Ungläubige“ gelten. Sie werden häufig willkürlich festgenommen und wegen grotesker Vorwürfe vor Gericht gestellt. Das Revolutionsgericht in Isfahan hat zuletzt fünfzehn Baha’i-Frauen zu insgesamt 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Hier auf dem Bild zu sehen Bahai-Frauen, die vor Jahrzehnten verfolgt wurden.

Drastisches Vorgehen gegen die Bahá’í im Iran

Jeweils fünf Jahre Haft für 15 Bahai-Frauen in der Provinz Isfahan

 

Juni 2024: Ein Beitrag aus Religionsfreiheit im Fokus

Die Abteilung Nummer 1 des Revolutionsgerichts Isfahan unter der Leitung von Richter Mohamad-Reza Tavakkoli hat am 16. Mai 2024 fünfzehn Baha’i-Frauen, die in Baharestan, Isfahan, leben, zu insgesamt 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Das berichtet das Büro der Internationalen Baha’i-Gemeinschaft bei den Vereinten Nationen in Genf. Die Frauen heißen Mojgan Pourshafi, Nasrin Khademi, Azita Rezvanikhah, Sholeh Ashouri, Mojdeh Bahamin, Boshra Motahhar, Sara Shakib, Samira Shakib, Roya Azadkhosh, Noushin Hemmat, Shourangiz Bahamin, Sanaz Rasteh, Maryam Khorsandi, Firouzeh Rastinejad und Farkhondeh Rezvan-Pey. Sie wurden jeweils zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Zusätzlich zu den Gefängnisstrafen sieht das Urteil gegen die Gruppe Geldstrafen in Höhe von insgesamt 750 Millionen Toman vor, was 50 Millionen Toman – umgerechnet ungefähr 11.000 Euro – pro Person entspricht. Das Urteil beinhaltet außerdem ein fünfjähriges Ausreiseverbot und einen fünfjährigen Entzug sozialer Rechte. Den 15 Frauen wurde „Propaganda gegen die Islamische Republik“ und „Teilnahme an abweichenden Predigten und Lehrtätigkeiten, die im Widerspruch zur Heiligen Scharia des Islam stehen (gemäß Artikel 500 bis des Islamischen Strafgesetzbuchs)“ vorgeworfen.

Unter der radikalislamischen Herrschaft der Mullahs genießen die Bahá’í keinerlei Rechte. Gerichte in der Islamischen Republik haben Anhängern dieser Religionsgemeinschaft das Recht auf Wiedergutmachung oder Schutz vor Übergriffen, Tötungen oder anderen Formen der Verfolgung verweigert – und entschieden, dass iranische Bürger, die Bahá’í töten oder verletzen, nicht für Schäden haften, weil ihre Opfer „ungeschützte Ungläubige“ sind.

Bahá’í werden häufig willkürlich festgenommen und wegen grotesker Vorwürfe vor Gericht gestellt. Jungen Bahá’í wird durch verschiedene Tricks der Zugang zu höherer Bildung verwehrt. Kleine Betriebe oder Grundbesitz der Bahá’í, die zu den wenigen verbliebenen Existenzgrundlagen für sie gehören, werden häufig zur Zielscheibe von Enteignungen oder Verweigerung von Lizenzen. Hasspropaganda in Staatsmedien und Friedhofsschändungen kommen zu den Schikanen hinzu.

Zu den Iran-Berichten der IGFM

1802, 2026

Iran-Bericht 17 Februar 2026

Im aktuellen Bericht vom 11. Februar 2026 zeichnet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ein Bild massiver und systematischer Repression im Iran. Demnach wurden seit Beginn der Proteste über 7.000 Todesfälle dokumentiert, mehr als 53.000 Menschen festgenommen und tausende Vorladungen sowie hunderte erzwungene Geständnisse registriert. Sicherheitskräfte gehen mit militärischer Gewalt gegen Demonstrierende, Studierende und sogar Schülerinnen und Schüler vor; Berichte über Folter, Hinrichtungsdrohungen und das Verschwindenlassen von Jugendlichen verdichten sich.

1102, 2026

Iran-Bericht 11. Februar 2026

Im Zeitraum vom 3. Februar 2026 bis zum heutigen 10. Februar haben die islamischen Behörden ihr repressives Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft weiter verschärft. Sicherheitskräfte gingen mit zunehmender Härte gegen politische Gegner, Reformbewegungen und friedliche Proteste vor. Parallel dazu wurden die Beschränkungen der Informations- und Pressefreiheit weiter ausgeweitet und gezielte Verhaftungen politisch engagierter Personen intensiviert. Die Zahl der offiziell bestätigten Todesopfer liegt inzwischen bei 6.964, darunter 212 Minderjährige. Die britische Zeitung The Guardian berichtet sogar von mehr als 30.000 Getöteten. Angesichts fortdauernder Medienblockaden und eingeschränkter Berichterstattung geht die IGFM davon aus, dass die tatsächliche Opferzahl deutlich über den bislang bestätigten Angaben liegt.

402, 2026

Iran-Bericht 3. Februar 2026

Die Menschenrechtslage im Iran ist seit dem 27. Januar 2026 äußerst angespannt und gibt weiterhin Anlass zu großer Sorge. Internationale Kritik hält an, dennoch setzen die Behörden ihre Repressionen gegen die Bevölkerung fort. Sicherheitskräfte, Justiz und Geheimdienste handeln dabei abgestimmt gegen Personen, die als Kritiker des Regimes gesehen werden.

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