Sepideh Farhan

Die Bürgerrechtlerin wurde nach der Teilnahme an einer Demonstration im Jahr 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt. Am 6. Juli 2021 wurde sie aus der Haft entlassen. Zwei Jahre später fand man ihren leblosen Körper in ihrer Wohnung in Karaj. Sepideh wurde 31 Jahre alt.

IGFM: Gedenken an die ehemalige politische Gefangene Sepideh Farhan

Frankfurt am Main, 13. Juni 2023 – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), bedauert den Tod der iranischen Bürgerrechtlerin Sepideh Farhan.

Sepideh Farhan war eine tapfere Bürgerrechtlerin, die am 2. Januar 2017 während landesweiten Protesten auf dem Enghelab-Platz in Teheran von Geheimdienstagenten festgenommen, misshandelt und in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses gebracht wurde. Im Juli 2021 berichtete die IGFM über ihre Freilassung aus dem Gefängnis.

Die IGFM würdigt die Verstorbene: „Wir halten Sepideh in Erinnerung als tatkräftige mutige Frau. Sie hat auch während ihrer Haft stets für Menschenrechte gekämpft. So veröffentlichte sie aus dem Evin-Gefängnis heraus mit elf weiteren weiblichen politischen Gefangenen am 17. Februar 2020 einen Brief, mit dem dazu aufgefordert wurde, die Parlamentswahlen zu boykottieren. Dabei berief sie sich auf das Fehlen demokratischer Verfahren bei den Wahlen und die Ermordung wehrloser Demonstranten in den Jahren 2017 und 2019.“

Die IGFM beklagt die unmenschlichen Haftbedingungen in iranischen Gefängnissen und deren Folgen: „Während der Haftstrafe wurde Sepideh Farhan eine hohe Dosis abhängig machender Medikamente verabreicht. Die Umstände ihres Todes sind unklar und suspekt. Ihre Familie hat Sepideh zuletzt am 9. Juni 2023 gesehen. Sepidehs lebloser Körper wurde am 10. Juni in ihrer Wohnung in der Stadt Karaj, Provinz Alborz, aufgefunden.“

„Es ist keine Seltenheit, dass ehemalige politische Gefangene kurz nach ihrer Freilassung tot aufgefunden werden. Es gibt viele weitere Fälle wie beispielsweise den Tod der jungen Anwältin Maryam Arvin, Yalda Aghafazli, der 16-jährige Arshia Emamgholizadeh und Siavash Bahrami“, unterstreicht die IGFM.

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