Menschenhandel und Sekundärfolgen des Genozids

Die Nachkommen jesidischer Frauen und Mädchen, die durch Vergewaltigung von IS-Soldaten gezeugt wurden, wachsen bei den IS-Vätern auf. Laut irakischem Recht steht das Sorgerecht für Kinder den Vätern zu. Bildquelle: Êzîdîxan

IGFM: Aus sexuellem Missbrauch geborene Kinder wachsen ohne Mutter auf

Frankfurt am Main, 19. August 2020 – Seit 2014 hat die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Nordirak tausende Mädchen und Frauen der jesidischen Minderheit in Gefangenschaft genommen und als Haus- und Sexsklavinnen gehalten. Viele aus dieser sexuellen Gewalt geborenen Kinder leben heute noch in den Kreisen des Islamischen Staates ohne Kontakt zu ihren Müttern, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation fordert die irakische Regierung auf sich für eine Besuchsregelung für die jesidischen Mütter einzusetzen. Andernfalls werde eine neue gewaltbereite Generation herangezogen, warnt der Leiter der Humanitären Hilfe Nahost, Khalil Al-Rasho.

Während der Schreckensherrschaft zwischen den Jahren 2014 und 2017 betrieben die Islamisten einen systematischen Menschenhandel mit jesidischen Frauen und Mädchen. Mit der militärischen Niederlage im Dezember 2017 konnten viele jesidische Frauen und Mädchen aus der IS-Gefangenschaft fliehen oder wurden freigekauft. Viele Kinder aus diesen Verbindungen leben jedoch weiterhin in den Familien der Islamisten oder in kurdischen Kinderheimen. Laut irakischem Recht ist ein Kind eines muslimischen Elternteils von Geburt an ebenfalls muslimisch, das Sorgerecht für das Kind steht dem Vater zu, das gilt auch für Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat. Unter dem Deckmantel des irakischen Rechts können die Gewaltverbrecher ihre Vernichtungsideologie an den Jesiden fortführen, was eine Sekundärfolge des Genozids darstellt, so die IGFM.

Prozess in Frankfurt am Main: Wegen Menschenhandels angeklagt

Menschenhandel spielt im derzeit am Oberlandesgericht Frankfurt stattfindenden Prozess gegen den Iraker Taha Al-J. eine große Rolle. Die IGFM, die den Prozess kontinuierlich begleitet, warnte in dem Zusammenhang kürzlich davor, dass solche Prozesse nicht zur Retraumatisierung der Opfer von sexuellem Missbrauch und Menschenhandel führen dürften. Für die Terrormiliz stellte der Menschenhandel zum einen eine lukrative Einnahmequelle dar, zum anderen wurden Sklavinnen oft auch als Belohnung für engagierte IS-Kämpfer eingesetzt.

Die entführten Frauen und Kinder mussten Hausarbeiten verrichten, wurden sexuell missbraucht und zum Islam zwangskonvertiert. Insbesondere die Vergewaltigungen und anschließenden Konvertierungen waren Teil des perfiden Genozids, indem so versucht wurde, die Entstehung einer neuen Generation von Jesiden zu verhindern. Die IGFM appelliert daher an die internationale Staatengemeinschaft sich auch nach der militärischen Niederlage des IS für das Wohl der in IS-Gefangenschaft geborenen Kinder nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention einzusetzen.

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