Justiz im Iran

Das iranische Strafrecht ist stark an das islamische Strafrecht angelehnt, das insbesondere die hadd-Strafe (Kreuzigung, Steinigung und andere Formen der Todesstrafe, Amputationsstrafen, Auspeitschung oder Verbannung) vorsieht, so z.B. für unerlaubten Geschlechtsverkehr, Homosexualität oder Feindschaft mit Gott. Frauen werden im iranischen Rechtssystem in vieler Hinsicht diskriminiert. Die Zwangsverschleierung ist das zentrale Symbol der neuen islamischen Ordnung und Ausdruck einer Geschlechtertrennung, deren Einhaltung durch eine Sittenpolizei kontrolliert wird.

Das herrschende Mullah-Regime duldet keine Rechtsstaatlichkeit. Anwälte, die sich für ihre Mandanten einsetzen, werden selbst Opfer von Verfolgung und zu politischen Gefangenen. Die Angeklagten haben vor Gericht keine Chance. Sie werden viele Monate – teilweise jahrelang – in Isolationshaft gehalten und haben keinen Zugang zu einem Anwalt ihres Vertrauens oder zur Anklageschrift.

Wie die IGFM berichtet, stehen Männer, die seit den frühen 1980er Jahren Folter, Hinrichtungen und politische Morde im Iran angeordnet und gefördert haben – wie Präsident Ebrahim Raisi – dem „Obersten Führer“ ganz nahe. Sie beanspruchen die Deutungshoheit über alle Glaubensfragen und bekämpfen alle Andersgläubigen. „Die Ideologen um Chamenei fürchten Werte wie Toleranz, Eigeninitiative, friedliche Gesinnung oder persönliche Verhältnisse zum Schöpfer abseits der Mullah-Hierarchie“, erläutert Helmut Gabel vom Verein Karamat. Machterhalt und das Überleben des Systems sollen um jeden Preis gesichert sein.

Unsere Beiträge zum Thema

Iran Frauenrechte – Kinderehe

Kinderehen, die in der Islamischen Republik Iran legal sind, tragen zu Missbrauch und systematischer Unterdrückung von Frauen bei. Insbesondere, da bereits Mädchen ab 13 Jahren verheiratet werden dürfen. Oft sind die Ehemänner um eine Veilfaches älter, vor allem in ländlichen Regionen Irans kommen Kinderehen noch regelmäßig zustande, meist aus wirtschaftlichen Aspekten.

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