Pakhshan Azizi

Pakhshan Azizi war bei einer Hilfsorganisation tätig und half zwischen 2014 und 2022 vielen Frauen und Mädchen, die von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ vertrieben worden waren. Am 4. August 2023 nahmen Angehörige des Geheimdienstministeriums Pakhshan Azizi willkürlich in ihrer Wohnung in Teheran fest. Der Oberste Gerichtshof des Iran hat den Berufungsantrag gegen das Todesurteil von Pakhshan Azizi am 6. Februar 2025 abgelehnt. Sie kann jeden Moment hingerichtet werden!
Hinrichtung der kurdischen Aktivistin droht unmittelbar!
Die Iranerin Pakhshan Azizi war bei einer Hilfsorganisation tätig und half zwischen 2014 und 2022 vielen Frauen und Mädchen, die von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ vertrieben wurden und sich in Lagern im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan aufhielten. Am 4. August 2023 nahmen Sicherheitskräfte des Geheimdienstministeriums Pakhshan Azizi in ihrer Wohnung in Teheran fest und hielten sie fünf Monate lang in der Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses in Einzelhaft fest. Gut informierten Quellen zufolge wurde sie während der Verhören gefoltert, misshandelt und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, um sie dazu zu bringen, Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zu „gestehen“, was Pakhshan Azizi durchgehend abstritt. Während dieser Zeit wurde ihr der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert und sie hatte keinen Kontakt zu ihrer Familie. Anfang Dezember 2023 verlegte man sie in den Frauentrakt des Evin-Gefängnisses.
Verurteilung
Der Prozess gegen Pakhshan Azizi, der in zwei Sitzungen am 28. Mai und 16. Juni 2024 stattfand, entsprach bei Weitem nicht internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Angeklagte hatte weder die Zeit noch die Möglichkeit, sich angemessen auf ihre Verteidigung vorzubereiten. Sie durfte erst einige Wochen vor der Verhandlung mit ihren Rechtsbeiständen telefonieren. In dem Gerichtsurteil wird als „Beweismittel“ gegen Pakhshan Azizi angeführt, dass sie im Jahr 2009 an einer Demonstration gegen die Hinrichtung eines Kurden im Iran teilgenommen hatte. Ihr wird außerdem zur Last gelegt, Angehörige von, bei den landesweiten Protesten 2022 getöteten, Demonstranten unterstützt zu haben.
Im Juli 2024 wurde Pakshan Azizi von Richter Iman Afshari und der Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt.
In einem Interview mit iranischen Medien am 24. Juli 2024 bekräftigte einer ihrer Rechtsbeistände nach der Urteilsverkündung, dass „Frau [Pakhshan] Azizi nie an bewaffneten Operationen teilgenommen hat, sondern […] vielmehr ab 1394 [2015/2016 nach gregorianischem Kalender] wegen der Verbrechen von Da’esh [der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS)] in das Gebiet von Rojava [Nordostsyrien] gegangen ist und als Sozialarbeiterin Flüchtlingen und Opfern [des IS] geholfen hat.“ Im selben Interview erklärte ihr Rechtsbeistand: „Selbst im Urteilsspruch gibt es keinen Hinweis auf bewaffnete Einsätze oder eine bewaffnete Konfrontation zwischen Frau [Pakhshan] Azizi und einer iranischen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle.“
Situation im Gefängnis
Seit ihrer willkürlichen Inhaftierung ist Pakhshan Azizi mehrmals in den Hungerstreik getreten, um gegen die Verlegung der kurdischen Aktivistin Verisheh Moradi in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnis zu protestieren. Sie beendete ihren Hungerstreik, als Verisheh Moradi wieder in den Frauentrakt zurückverlegt wurde. Als Vergeltungsmaßnahme dafür, dass Pakhshan Azizi auch im Gefängnis ihren Menschenrechtsaktivismus fortführte, haben die Behörden zwei neue Verfahren gegen sie angestrebt und ihr den Kontakt zu ihrer Familie verweigert. Mitte August 2024 leiteten die Behörden laut einer gut informierten Quelle ein Verfahren gegen Pakhshan Azizi wegen „Aufruhr im Gefängnis“ ein. Dies hing mit ihrem Aktivismus bezüglich der Präsidentschaftswahlen im Iran zusammen, die in zwei Runden zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2024 stattfanden. Vom 6. Juli bis Mitte September 2024 verweigerten die Behörden der Menschenrechtlerin jeglichen Kontakt zu ihrer Familie. Persönliche Besuche ihrer Familie sind ihr bis heute untersagt. Das zweite Verfahren wurde Anfang September 2024 gegen sie angestrengt und bezog sich auf eine Protestveranstaltung, die Pakhshan Azizi mit einigen Mitgefangenen, darunter der inhaftierten Menschenrechtlerin Narges Mohammadi, im Frauentrakt des Evin-Gefängnisses abgehalten hatte, um den verstärkten Einsatz der Todesstrafe im Iran anzuprangern.
Stand: Februar 2025



