Pseudo-Volksabstimmung

IGFM: Pseudo Volksabstimmung in Belarus soll Diktatur absichern
Wahlbeobachter der OSZE wurden nicht einmal eingeladen
Minsk / Berlin / Frankfurt am Main – 28. Februar 2022 – Die gestrige Volksabstimmung in Belarus über die Verfassungsreform ist an Zynismus nicht zu überbieten. Dies erklärt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Frankfurt am Main, und beklagt: „Inmitten von Putins völkerrechtswidrigem Krieg gegen die Ukraine lässt sein belarussischer Statthalter in aller Ruhe eine Pseudo-Volksabstimmung durchführen.“
Jetzt solle die lange angekündigte Verfassungsreform ein Mitbestimmungsrecht der Bürger suggerieren. Stattdessen werde hinterrücks die Präsidialmacht gestärkt. Vordergründig werde die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Wahlperioden beschränkt. Die bisherigen Amtszeiten würden aber nicht mitgezählt, so dass dem 68-jährigen Diktator Lukaschenko ab der nächsten „Wahl“ weitere zehn Jahre Schreckensherrschaft gewährt würden. Zudem werde eine lebenslange Immunität für den Präsidenten festgeschrieben.
Außerdem werde nur die „Ehe zwischen Mann und Frau“ erlaubt. Ein Thema, das die wertkonservative Bevölkerung im Osten eine und gleichsam als politische Agitation gegen den Westen diene. Die „Volksabstimmung“ fand mit offenen Wahlkabinen ohne Abdeckung statt, erläutert IGFM-Osteuropa-Referentin Dr. Carmen Krusch: „Die Ein- und Ausgänge sind videoüberwacht. Erstmalig werden die Mitglieder der Wahlkommissionen geheim gehalten. Nichtwähler werden registriert und machen sich verdächtig.“
Die über Hundert internationalen Wahlbeobachter stammen nach Angaben der IGFM zum Großteil aus Russland, aber auch aus anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Die EU nahm an dieser als Farce deklarierten Wahl nicht teil und die zuständigen Wahlbeobachter der OSZE wurden nicht einmal eingeladen.