Zersetzen, liquidieren, ausschalten

Ob Mielke, Putin oder Lukaschenko, die Methoden der DDR-Staatssicherheit leben in Russland und anderen Staaten weiter. Anlässlich der Erklärung der IGFM als Staatsfeind im September 1975 durch die Stasi berichtet die Menschenrechtsorganisation über die Fortführung der Stasi-Methoden und kritisiert Putin-Freunde und -Unterstützer hier in Deutschland. Foto: Collage; Bundesarchiv, Bild 183-R0522-177 / CC-BY-SA 3.0
17. September 1975: Als Erich Mielke die IGFM zum „Staatsfeind“ erklärte
Zersetzen, liquidieren, ausschalten – die Methoden der DDR-Staatssicherheit leben in Russland und anderen Staaten weiter
Putin-Freunde in Deutschland haben nichts aus der Geschichte gelernt, selbst die mit DDR-Biografie nicht
Frankfurt am Main, 17. September 2026 – Vor 51 Jahren erklärte der damalige Minister für Staatssicherheit der DDR, Erich Mielke, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zum „Staatsfeind der DDR“. Die in Frankfurt am Main ansässige Menschenrechtsorganisation setzt sich seit ihrer Gründung 1972 für politische Gefangene und Verfolgte, ihre Angehörigen und die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen ein. Bis zum Fall der Mauer wurde sie dafür von den Regierungen jenseits des Eisernen Vorhangs von der Staatssicherheit der DDR, dem KGB und anderen Diensten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit geheimdienstlichen Mitteln bekämpft mit dem Ziel, sie zu zerstören. Am 17. September erinnert die IGFM daran, dass die gegen sie angewandten Methoden der Zersetzung und Ausschaltung ihre Fortsetzung eins zu eins dort finden, wo Autokraten und Diktatoren, wie z.B. der russische Präsident Wladimir Putin den Erhalt ihrer Macht und den ihrer Partei über die Freiheit und Menschenrechte ihrer Bürger gestellt haben. Im gleichen Atemzug kritisiert die IGFM Putin-Freunde und -Unterstützer in Deutschland, die nichts aus der Geschichte gelernt haben, selbst die mit DDR-Biografie nicht.
Die Erklärung Mielkes zur IGFM – damals noch Gesellschaft für Menschenrechte (GfM) –markierte den Beginn einer systematischen Bekämpfung der Organisation durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Mit Methoden der sogenannten „operativen Zersetzung“ – nachzulesen in über einhundert von der DDR-Staatssicherheit angelegten Ordnern – versuchte die Staatssicherheit, die Arbeit der Menschenrechtsorganisation zu verhindern, Kontakte zu politischen Gefangenen und deren Angehörigen zu erschweren und die Glaubwürdigkeit der IGFM zu untergraben.
Zum Jahrestag der Erklärung zum Staatsfeind warnt die IGFM davor, die Erfahrungen aus der DDR als abgeschlossenes Kapitel zu betrachten. Die Methoden autoritärer Regime haben sich verändert – das grundlegende Ziel und die dafür angewandten Konzepte bleiben die gleichen: Unabhängige Menschenrechtsarbeit soll erschwert, diskreditiert und zum Schweigen gebracht werden.
Ob in Russland, Belarus, Aserbaidschan, Iran oder vielen weiteren Ländern weltweit – Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen geraten unter erheblichen Druck. Zum Einsatz kommen heute neben klassischer Strafverfolgung unter anderem restriktive NGO-Gesetze, digitale Überwachung, Zensur und staatlich gesteuerte Desinformation.
Insbesondere in Russland ist der Handlungsspielraum für unabhängige Organisationen und Kritiker des Regimes massiv eingeschränkt. Gesetze gegen sogenannte „unerwünschte Organisationen“ und andere repressive Regelungen setzen zivilgesellschaftliche Akteure unter erheblichen Druck. Oppositionelle, die sich trauen, bei Wahlen gegen den amtierenden russischen Präsidenten anzutreten und Kriegs-Gegner, werden nicht nur diffamiert und diskreditiert, sondern inhaftiert und ausgeschaltet. Selbst jugendliche Kritiker des Kriegs und humanitäre Helfer von russischen Kriegsopfern werden mit langjährigen Haftstrafen überzogen.
Politisch Verfolgte, die im Ausland Unterstützung suchen oder als politische Gefangene auf die Bedingungen in russischen Haftanstalten aufmerksam machen, sind einem hohen Risiko ausgesetzt, verhaftet zu werden. Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Helfer und Unterstützer sollen eingeschüchtert werden. „Es ist daher aus Sicht der IGFM völlig unverständlich, dass es in Deutschland politische und gesellschaftliche Strömungen gibt, die nicht anerkennen wollen, dass Wladimir Putins Methoden sich in der Substanz in keiner Weise von den Stasi-Methoden der ‚operativen Zersetzung‘ unterscheiden,“ so die IGFM.
Belarus: Repression gegen unabhängige Informationen
In Belarus geht das Regime von Präsident Alexander Lukaschenko mit großer Härte gegen unabhängige zivilgesellschaftliche Strukturen vor.
Nach Angaben der IGFM wurden Social-Media-Angebote der Organisation in Belarus als „extremistisches Material“ eingestuft. Für Menschen im Land kann bereits die Weitergabe entsprechender Inhalte strafrechtliche Konsequenzen haben. Damit zeigt sich ein Muster, das bereits aus der DDR bekannt ist: Repression richtet sich nicht ausschließlich gegen die Organisation selbst, sondern auch gegen ihr Umfeld – gegen Unterstützer, Informanten und Menschen, die Informationen weitergeben.
Aserbaidschan: Druck auf Journalisten und Aktivisten
In Aserbaidschan richtet sich staatlicher Druck insbesondere gegen lokale Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsanwälte und andere zivilgesellschaftliche Akteure. Strafverfahren, administrative Schikanen und Einschränkungen für Nichtregierungsorganisationen erschweren die Arbeit unabhängiger Beobachter.
Die Erfahrungen der IGFM zeigen: Wo unabhängige Organisationen daran gehindert werden, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren, wird nicht nur die Arbeit einzelner Aktivisten beeinträchtigt. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu unabhängigen Informationen wird eingeschränkt.
Iran: Menschenrechtsverteidiger im Visier
Besonders schwerwiegend ist die Situation in der Islamischen Republik Iran. Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Aktivisten, die über politische Verfolgung, Folter oder Hinrichtungen berichten, riskieren Verhaftung und lange Haftstrafen.
Gefangene sind dabei teilweise schwersten Haftbedingungen und Isolationshaft ausgesetzt. Menschenrechtsorganisationen sprechen in diesem Zusammenhang auch von psychischer Folter beziehungsweise „weißer Folter“, wenn Gefangene über längere Zeit von der Außenwelt isoliert werden.




