17. September 1975: Staatsfeind

Foto: MfS-Beschluss von 1979. Links zu sehen: ehemaliger Geschäftsführer der IGFM Karl Hafen.
Aus der Geschichte lernen
Veröffentlicht am 16. September 2026:
Am 17. September 1975 – vor 51 Jahren – erklärte Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit in der DDR, die in Frankfurt ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte wegen „Gefährdung der internationalen Beziehungen“ gemäß § 109 des Strafgesetzbuches der DDR zur „Feindorganisation“ und befahl ihre „wirksame und zielgerichtete Bekämpfung“. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hatte sich seit ihrer Gründung im Jahre 1972 in Frankfurt am Main für die Freilassung der politischen Gefangenen und Verfolgten jenseits des Eisernen Vorhangs, insbesondere in der DDR und der Sowjetunion, eingesetzt sowie die Wiederherstellung von deren Bürgerrechten gefordert.
Die IGFM berief sich dabei auf die 1948 von den Vereinten Nationen verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die von der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)1975 in Helsinki bekräftigten Menschenrechte, die von den Vertragsstaaten, wozu die DDR und die Sowjetunion gehörten, mit unterzeichnet worden waren. Beginnend mit der ersten Folgekonferenz der KSZE 1977 in Belgrad legte die IGFM bei jeder nächsten Folgekonferenz den Diplomaten aller Teilnehmerländer – also auch den Vertretern der DDR und der Sowjetunion – sorgfältig ausgearbeitete Berichte über Personen vor, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, deren Ausreiseanträge in die Bundesrepublik Deutschland und in andere Länder verweigert oder denen wegen angeblicher politischer Unzuverlässigkeit ihre Kinder weggenommen und gegen den Willen der Eltern zur Adoption freigegeben worden waren.

Ehemaliger IGFM-Geschäftsführer Karl Hafen
In Vorbereitung eines „zentralen Operativ-Vorganges zur politisch-operativen Bearbeitung“ der IGFM stellte Generalmajor Büchner, Leiter der Hauptabteilung VII der Staatssicherheit, in einer Mitteilung an Generalmajor Mittig, Stellvertreter des Ministers, am 31.7.1979 fest: „Aus der Sicht unserer Hauptabteilung und auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse, … wird der extrem konterrevolutionäre Charakter dieser Feindorganisation unterstrichen. Es wurde herausgearbeitet, dass über 100 Verbindungen von seiten dieser Organisation zu DDR-Bürgern angebahnt und unterhalten werden. Ich bin sicher, dass wir damit nur einen Teil der real bestehenden Verbindungen kennen bzw. erfasst haben.“
Im Weiteren unterstellt er der IGFM, dass die „im April dieses Jahres (1977) von dieser Organisation herausgegebene Hetzdokumentation, Kinder ohne Recht auf Menschlichkeit und Würde‘ mit dem Ziel herausgegeben wurde, unseren Staat im Hinblick auf Belgrad zu diskreditieren.“ Und im Vorgriff auf die zielgerichtete Bekämpfung der IGFM fordert er, die IGFM „als eine der aktivsten Feindorganisationen zu entlarven …, dass diese Feindorganisation als das Zentrum dargestellt wird, dass jede Person, die Verbindung zu ihr aufnehmen will, die Verbindung zu ihr unterhält und sich ihrer Hilfe bedient, damit eine Handlung begangen hat, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. … Ausgehend von den veränderten Erscheinungen des feindlichen Vorgehens hat uns unsere Partei- und Staatsführung mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz ein wichtiges rechtliches Mittel zum entschiedenen Vorgehen gegen bestimmte feindliche Kräfte an die Hand gegeben. Es kommt nun darauf an, es in unserer tschekistischen Arbeit künftig konsequent zu nutzen.“
Gerne sahen sich die Stasi-Mitarbeiter selbst als mit Sonderrechten ausgestattete Nachfolger der Tschekisten, und es kommt nicht von ungefähr, dass sich die Mitarbeiter des Geheimdienstes der Russischen Föderation heute auch wieder als Agenten der in der Sowjetunion verklärten Tscheka bezeichnen. Und das Vorgehen Putins gegen Kritiker und Oppositionelle weicht in seinem Konzept, seiner Struktur und Vorgehensweise nicht wesentlich vom Strafrechtsänderungsgesetz der DDR ab, auf das sich die Stasi-Führung in ihrem Vorgehen auf die IGFM beruft. Die Strafrechtsreform in der DDR 1974 diente vorrangig der Sicherung der Macht der SED mit flexiblen und bewusst unscharf formulierten und damit auslegungsfähigen Paragraphen, die wir seit Putins „Macherergreifung“ eins zu eins in Russland wiederfinden wie z.B. den Straftatbestand der „Staatsfeindliche Hetze“ (§106 DDR-StGB) zur Unterdrückung abweichender Meinungen oder „Staatsfeindliche Gruppenbildung“ (§107 DDR-StGB) zur Unterdrückung oppositioneller Organisationen oder Gruppen und weitere unscharf formulierte Paragraphen der politischen Strafverfolgung: So sollen alle, in denen sich Täter mit westlichen Massenmedien in Verbindung setzen (gemeint waren u.a. DDR-Bürger, die sich mit der Bitte um Hilfe an das ZDF-Magazin gewandt hatten) offiziell als solche dargestellt werden, die einen Kampf gegen die DDR führen; wer öffentlich die Verhältnisse in der DDR kritisiert, soll künftig wegen „öffentlicher Herabwürdigung verfolgt“ werden.
Und gleichzeitig wurde eine Regelung geschaffen, die den Geheimdienstlern und Stasi-Agenten strafrechtlichen Schutz in ihrem Vorgehen gegen solche Täter gewährt. Und so lautet denn konsequenterweise der Auftrag an die Staatssicherheit: „Aufgabe aller unserer Diensteinheiten ist es … in der politisch-operativen Bearbeitung der IGFM nachzuweisen, dass sie im Sinne der Landesverratsdelikte (§ 97 SSR-StGB) bzw. der staatsfeindlichen Hetze im schweren Fall (§ 106,2 DDR-StGB) eine gegen die DDR gerichtete Tätigkeit ausübt.“ Und worauf der Leiter der Hauptabteilung IX besonderen Wert legt, „besteht darin, so viel wie möglich Fakten zu erbringen, die die IGFM als eine geheimdienstlich aufgezogene, durchsetzte und gesteuerte Einrichtung kennzeichnet, die Spionage betreibt und andere geheimdienstliche Subversionsaufgaben erfüllt.“
Nichts anderes betreibt Putin in seinem Vorgehen gegen die Ukraine-Krieg-Kritiker, echte Oppositionelle, die sich trauen, bei Wahlen gegen den amtierenden Präsidenten anzutreten, gegen all jene, die als politisch Verfolgte und ausgegrenzt in der russischen Gesellschaft Hilfe im Ausland suchen oder als politische Gefangene oder als deren Angehörige auf die brutalen und problematischen Umstände in russischen Haftanstalten und Lagern aufmerksam machen wollen.
Auf die unter Verschluss gehaltenen Ausführungsbestimmungen des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes der DDR hatte die IGFM reagiert, die politischen Gesetze in einem Flugblatt zusammengefasst und erläutert, wie man sich im Falle einer entsprechenden Anzeige verhält, dass man der IGFM, westlichen Politiker und Medien berichten soll; das mehrseitige DIN A-5-Flugblatt wurde jedem Brief in die DDR beigefügt und durch Kontaktleute in der DDR tausendfach verteilt.
Und obwohl jeder wissen kann, was in Russland passiert, weil die IGFM und andere darüber berichten, gibt es in Deutschland eine zunehmende Zahl von Putin-Unterstützern mit und ohne Parteibuch, die aus der Geschichte nichts gelernt haben.
Karl Hafen
14.09.2026







