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Aksana Shaliapina

Die belarusische Künstlerin Aksana Shaliapina wurde im Juni 2025 in Minsk festgenommen. Anschließend leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen angeblicher „Förderung extremistischer Aktivitäten“ gegen sie ein, nachdem sie politische Gefangene unterstützt und Briefe an Inhaftierte geschrieben haben soll. Im November 2025 wurde sie zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Vollzugs verurteilt.

3 Jahre Haft wegen Unterstützung politischer Gefangener 

Aksana Shaliapina
Geburtsdatum: 24. Oktober 1977

Festnahme: 24. Juni 2025

Inhaftiert in: Strafkolonie Nr. 4 in Gomel

Vorwurf: angebliche „Förderung extremistischer Aktivitäten“ durch die Unterstützung politischer Gefangener

Urteil: 3 Jahre Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Vollzugs

Aksana Shaliapina stammt aus Minsk und absolvierte ein Studium an der Fakultät für Architektur. Seit 2009 beschäftigte sie sich intensiv mit Ölmalerei, insbesondere im Stil Expressionismus und der Impasto-Technik. Ihre Werke befinden sich u.a. in privaten Sammlungen und Gallerien in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Kasachstan, Russland, Georgien, Belarus, Luxemburg, Finnland und Italien. Vor ihrer Festnahme hatte Aksana bereits drei Einzelausstellungen durchgeführt. Außerdem wirkte sie an der künstlerischen Ausgestaltung des orthodoxen Mariä-Entschlafens-Klosters in Schyrowitschy, Russland mit.

Festnahme und Prozess
Aksana wurde am 24. Juni 2025 in Minsk willkürlich festgenommen und zunächst in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 gebracht. Berichten zufolge steht ihre Festnahme im Zusammenhang mit der Unterstützung politischer Gefangener. Aksana soll u.a. Briefe an inhaftierte Personen geschrieben und zahlreichen politisch Verfolgten während ihrer Haft geholfen haben. Diese Solidarität mit politischen Inhaftierten legten die belarusischen Behörden als “Förderung extremistischer Aktivitäten“ aus. Gegen sie wurde ein Strafverfahren nach Artikel 361-4 des belarusischen Strafgesetzbuches eingeleitet, der diese “Förderung” unter Strafe stellt.

Der Prozess gegen Aksana begann im November 2025. Im selben Monat wurde sie zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Vollzugs verurteilt. Das Urteil wurde Anfang Dezember 2025 öffentlich bekannt. Am 16. Januar 2026 nahmen die belarusischen Behörden sie außerdem in die staatliche Liste der Personen auf, die angeblich an „extremistischen Aktivitäten“ beteiligt seien.

Unterstützung von politischen Gefangenen als Straftat 
Seit den Protesten gegen die gefälschte Präsidentschaftswahl von 2020 verfolgen die belarusischen Behörden nicht nur Oppositionelle, Journalist/innen und Menschenrechtsverteidiger/innen, sondern zunehmend auch Menschen, die politische Gefangene unterstützen. Bereits das Versenden von Briefen, die Weitergabe von Informationen oder andere Formen praktischer Solidarität können als angebliche Unterstützung einer „extremistischen“ Tätigkeit strafrechtlich verfolgt werden.

Im Fall von Aksana sind keine Hinweise auf gewaltsame Handlungen oder die Unterstützung tatsächlicher extremistischer Aktivitäten öffentlich bekannt. Nach den verfügbaren Informationen bestand ihr angebliches Verbrechen darin, politisch Verfolgten während ihrer Haft beizustehen.

Aksana wird derzeit in der Frauenstrafkolonie Nr. 4 in Gomel festgehalten.

Stand: Juli 2026

So können Sie Aksana helfen:

Post an politische Gefangene ist oft ein wirksamer Schutz gegen Misshandlungen, denn die Post zeigt dem Gefängnispersonal und den Behörden, dass ein Gefangener im Ausland bekannt ist. Den politischen Gefangenen hilft das Wissen, in der Welt nicht vergessen zu sein.

Die belarusische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja sagte der IGFM: „Schreibt Briefe, schreibt an die politischen Gefangenen. Sie freuen sich zum Teil wirklich wie kleine Kinder, wenn sie Post bekommen, man kann es sich kaum vorstellen. Es ist enorm wichtig. Nehmt Euch vor: Einmal in der Woche schreibt jeder eine Karte, damit die Menschen wissen, dass sie nicht vergessen werden“

Deshalb: Schreiben Sie aufmunternde Worte direkt an Aksana Shaliapina.

Аксане Шаляпиной (род. 24.10.1977)
Папраўчая калонія № 4
вул. Антошкіна, 3
246035, г. Гомель
REPUBLIC OF BELARUS

Wichtig: Wegen behördlicher Auflagen ist es nur möglich, auf russisch oder belarusisch zu schreiben. 

Bitte wenden Sie sich an die Regierung von Belarus und an die Botschaften der Republik Belarus. Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung der/s Gefangenen.

Press Secretary of the Prime Minister of the Republic of Belarus
Tel.: +375 17 222 41 73
E-Mail: [email protected] 

Botschaft der Republik Belarus in Deutschland:
z. Hd. Herrn Konstantin Chizhik
Gesandter-Botschaftsrat, Geschäftsträger a. i.
Am Treptower Park 31–32
12435 Berlin

E-Mail: [email protected]
Tel. Zentrale: +49 30 536 359 0
Politische Abteilung: +49 30 536 359 48

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen, um Ihre Aufmerksamkeit auf die willkürliche Inhaftierung der Künstlerin Aksana Shaliapina zu lenken. Sie wurde am 24. Juni 2025 festgenommen und später zu drei Jahren Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie verurteilt, weil sie politische Gefangene unterstützt haben soll.

Die belarusischen Behörden werfen Aksana Shaliapina die angebliche „Förderung extremistischer Aktivitäten“ nach Art. 361-4 des belarusischen Strafgesetzbuches vor. Berichten zufolge soll sie Briefe an politische Gefangene geschrieben und Menschen unterstützt haben, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Hinweise darauf, dass sie Gewalt angewendet oder tatsächliche extremistische Aktivitäten unterstützt hätte, sind nicht bekannt. Dennoch wurde ihre friedliche Solidarität mit politisch Verfolgten kriminalisiert und mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet.

Aksana Shaliapina ist Künstlerin und hat sich über viele Jahre der Malerei und der Förderung der belarusischen Kultur gewidmet.

Ich appelliere an Sie, Aksana Shaliapina unverzüglich freizulassen, ihre Verurteilung aufzuheben und alle politisch motivierten Maßnahmen gegen sie einzustellen.

Hochachtungsvoll

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Weitere politische Gefangene in Belarus

Aksana Shaliapina

Aksana Shaliapina wurde in Belarus wegen der Unterstützung politischer Gefangener zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Die Behörden werteten ihre Briefe und Hilfe für politisch Verfolgte als angebliche „Förderung extremistischer Aktivitäten“.

Valery Pazniakevich

Valery Pazniakevich wurde in Belarus wegen seiner Gedichte und Meinungsäußerungen zu drei Jahren Freiheitsbeschränkung in einer offenen Vollzugseinrichtung verurteilt. Die Behörden warfen dem Dichter und Journalisten eine angebliche „Beleidigung des Präsidenten“ vor.

Aleh Khamenka

Aleh Khamenka wurde in Belarus zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er für den unabhängigen Radiosender Racyja arbeitete. Die Behörden werteten seine journalistische Tätigkeit als angebliche „Förderung extremistischer Aktivitäten“ und verlegten ihn im Juli 2026 in die Strafkolonie Nr. 17 in Schklou.

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