Aksana Shaliapina

Die belarusische Künstlerin Aksana Shaliapina wurde im Juni 2025 in Minsk festgenommen. Anschließend leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen angeblicher „Förderung extremistischer Aktivitäten“ gegen sie ein, nachdem sie politische Gefangene unterstützt und Briefe an Inhaftierte geschrieben haben soll. Im November 2025 wurde sie zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Vollzugs verurteilt.
3 Jahre Haft wegen Unterstützung politischer Gefangener
Aksana Shaliapina stammt aus Minsk und absolvierte ein Studium an der Fakultät für Architektur. Seit 2009 beschäftigte sie sich intensiv mit Ölmalerei, insbesondere im Stil Expressionismus und der Impasto-Technik. Ihre Werke befinden sich u.a. in privaten Sammlungen und Gallerien in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Kasachstan, Russland, Georgien, Belarus, Luxemburg, Finnland und Italien. Vor ihrer Festnahme hatte Aksana bereits drei Einzelausstellungen durchgeführt. Außerdem wirkte sie an der künstlerischen Ausgestaltung des orthodoxen Mariä-Entschlafens-Klosters in Schyrowitschy, Russland mit.
Festnahme und Prozess
Aksana wurde am 24. Juni 2025 in Minsk willkürlich festgenommen und zunächst in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 gebracht. Berichten zufolge steht ihre Festnahme im Zusammenhang mit der Unterstützung politischer Gefangener. Aksana soll u.a. Briefe an inhaftierte Personen geschrieben und zahlreichen politisch Verfolgten während ihrer Haft geholfen haben. Diese Solidarität mit politischen Inhaftierten legten die belarusischen Behörden als “Förderung extremistischer Aktivitäten“ aus. Gegen sie wurde ein Strafverfahren nach Artikel 361-4 des belarusischen Strafgesetzbuches eingeleitet, der diese “Förderung” unter Strafe stellt.
Der Prozess gegen Aksana begann im November 2025. Im selben Monat wurde sie zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Vollzugs verurteilt. Das Urteil wurde Anfang Dezember 2025 öffentlich bekannt. Am 16. Januar 2026 nahmen die belarusischen Behörden sie außerdem in die staatliche Liste der Personen auf, die angeblich an „extremistischen Aktivitäten“ beteiligt seien.
Unterstützung von politischen Gefangenen als Straftat
Seit den Protesten gegen die gefälschte Präsidentschaftswahl von 2020 verfolgen die belarusischen Behörden nicht nur Oppositionelle, Journalist/innen und Menschenrechtsverteidiger/innen, sondern zunehmend auch Menschen, die politische Gefangene unterstützen. Bereits das Versenden von Briefen, die Weitergabe von Informationen oder andere Formen praktischer Solidarität können als angebliche Unterstützung einer „extremistischen“ Tätigkeit strafrechtlich verfolgt werden.
Im Fall von Aksana sind keine Hinweise auf gewaltsame Handlungen oder die Unterstützung tatsächlicher extremistischer Aktivitäten öffentlich bekannt. Nach den verfügbaren Informationen bestand ihr angebliches Verbrechen darin, politisch Verfolgten während ihrer Haft beizustehen.
Aksana wird derzeit in der Frauenstrafkolonie Nr. 4 in Gomel festgehalten.
Stand: Juli 2026


