FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 05 – Mai 2026

Harte Verfolgung junger Regimekritiker schafft ein Klima der Angst

„Der ‚Fall Aliaksandra Pulinovich‘ wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards auf. Insbesondere betrifft er Verstöße gegen die Rechte von Minderjährigen, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Verbot von Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Er erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit“, schreibt Olga Karatch von der belarusischen Menschenrechtsorganisation „Nash Dom“ („Unser Haus“) in einer E-Mail vom 17. April 2026 an die IGFM.

Aliaksandra Pulinovich, geboren am 12. Februar 2007 und Schülerin der 11. Klasse einer Sekundarschule in Minsk, wurde am 12. Januar 2024 in ihrer Schule festgenommen und nach Brest in eine Polizeistation gebracht. Ihrer Mutter wurde mitgeteilt, dass ihre Tochter nach einer Aussage freigelassen werde, nach Brest begleiten durfte sie ihre 16-jährige Tochter jedoch nicht. Kurze Zeit später erfuhr die Familie, dass ihre Tochter eines schweren Verbrechens beschuldigt worden und vorübergehend in einem „Isolator“ in Einzelhaft (IVS) untergebracht worden sei. Erst nach zehn Tagen erhielt ihre Mutter eine Besuchserlaubnis. Danach wurde Aliaksandra in eine Untersuchungshaft (SIZO) überstellt. Am 30. April 2024 stand sie im Mittelpunkt eines im öffentlichen Fernsehen gezeigten Propagandafilms: Ihr und fünf weiteren Minderjährigen wurde vorgeworfen, eine anarchistische Gruppierung namens „Schwarze Nachtigallen“ gegründet sowie Sabotageakte gegen Belarus und Russland geplant und vorbereitet zu haben. Mit dem Hinweis auf die ukrainische Herkunft einer Mitgefangenen wurde der Gruppe Kontakt zur „Volksbefreiungsarmee der Ukraine“ und zum ukrainischen Sicherheitsdienst unterstellt.

Bei näherer Betrachtung des Verfahrensverlauf zeigt sich: Aliaksandra und ihre Mitgefangenen wurden Opfer eines abgekarteten Vorgehens. Erst nach dem Fernsehbeitrag begannen die polizeilichen Ermittlungen, in deren Verlauf Aliaksandra 18 Jahre alt wurde. Und mit dem Erreichen ihrer Volljährigkeit spielte der Zeitpunkt, zu dem die angeblichen Taten stattfanden, keine Rolle mehr, sondern die Ermittlungen wurden gegen eine Erwachsene geführt. Ihre Mutter durfte nicht mehr als ihre gesetzliche Vertreterin und Sorgeberechtigte an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen, die alle unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Bei der Hauptverhandlung im September 2025 lautete die Anklage auf „Hochverrat“ gemäß Art 356, „Vorbereitung von Terrorakten“ gemäß Art. 289 und „Gründung bzw. Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung“ gemäß Art 361-1 des Strafgesetzbuches von Belarus. Im Oktober 2025 wurde das Urteil verkündet: Zehn Jahre und drei Monate Freiheitsentzug in einer Strafkolonie. Erst zwei Monate später, am 30. Dezember 2025, wurde das Urteil der Öffentlichkeit bekannt. Bei der medialen Begleitung spielte keine Rolle, ob und welche Taten bewiesen werden konnten, sondern es wurde eine feindliche Stimmung wegen der angeblich „ständigen Bedrohung durch die Ukraine“ angeheizt, der mit allen Mitteln begegnet werden müsse. Auch wenn selbst in Belarus den verbreiteten Unsinn kaum jemand mehr glaubt, hinterlässt die ständige Konsumierung russischer und belarusischer Propaganda ihre Spuren. Die von Aliaksandra nach dem Urteilsspruch eingelegte Berufung wurde am 6. Februar 2026 zurückgewiesen. Sie wird in der Strafkolonie Nr. 4 in Homel (andere Schreibweise: Gomel) festgehalten, der zweitgrößten Stadt in Belarus. Nach ihrer offiziellen Einstufung als „Terroristin“ sind ihre Rechte auf Korrespondenz, Paketempfang und finanzielle Zuwendungen eingeschränkt.

Aliaksandras Eltern haben gegenüber „Nash Dom“ ausdrücklich ihr Einverständnis erteilt, Fotos von ihr zu verwenden. Sie haben versichert, dass das „Verbrechen“ ihrer Tochter darin bestanden hat, Protestlosungen wie „Zyvie Belarus“ (Es lebe Belarus), „Stop war“ oder „Slava Ukraini“ als Graffiti an Wände gemalt zu haben. Die IGFM setzt sich für Aliaksandra in gleicher Weise ein wie für die jungen politischen Gefangenen in Russland, die ohne unsere Unterstützung Gefahr laufen, vergessen zu werden: durch Öffentlichkeitsarbeit, durch finanzielle Zuwendungen, damit Anwälte bezahlt und Eltern die Reisekosten für Besuche bei ihren Kindern aufbringen können. Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Spende.

Dieser Artikel wurde publiziert in der  Mai 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘

Jetzt spenden

Gerichtsverfahren (44)

Zum Spendenformular

Weitere Beiträge der Mai 2026-Ausgabe

  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte05 - 2026

    Trotz des anhaltenden Krieges leistet die ukrainische IGFM-Sektion unter Anastasia Alekseyeva wichtige Arbeit: Neben humanitärer Hilfe für über 100.000 Menschen überwacht das Juristenteam Gerichtsverfahren, um den Rechtsstaat und europäische Werte zu stärken. Die IGFM bittet um Spenden für diese Projekte.

    Published On: Dienstag, Mai 26, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte05 - 2026

    Das ecuadorianische Kinderheim Casa Hogar de Jesús schützt Jugendliche vor Kriminalität und fördert Talente wie den paralympischen Sportler Steven. Die IGFM bittet um Spenden für Schulmaterial.

    Published On: Dienstag, Mai 26, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte05 - 2026

    Dank der IGFM und „Flamme de Charité“ konnte die Autoreparatur eines libanesischen Taxifahrers bezahlt werden, was das Überleben seiner Familie und die Versorgung seiner kranken Töchter sichert. Trotz Kriegsnähe in Beirut schöpfen sie neue Hoffnung. Die Organisationen bitten um Spenden für rund 200 bedürftige Familien.

    Published On: Dienstag, Mai 26, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte05 - 2026

    Am 18. April 2026 griff eine Gruppe in Lahore eine christliche Friedhofswärter-Familie brutal an, verletzte Mitglieder schwer und schändete Gräber. Die IGFM bittet um Spenden, um die Opfer medizinisch und rechtlich zu unterstützen.

    Published On: Dienstag, Mai 26, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte04 - 2026

    Schutz vor Zwangsehe und Verfolgung: Nach ihrer traumatischen Entführung und Flucht lebt die junge Christin Maira Shahbaz unter fortwährender Angst in Pakistan. Die IGFM unterstützt Betroffene wie sie durch die Unterbringung in „Safe Houses“ und finanzielle Soforthilfe, um minderjährige Mädchen vor Zwangsbekehrung und rechtlos legitimiertem Missbrauch zu schützen.

    Published On: Mittwoch, Mai 6, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte04 - 2026

    Zukunftschancen statt Terror: Nach der Flucht vor islamistischen Milizen und bitterer Armut erhält die 19-jährige Agnes C. durch die IGFM und das Hilfswerk WETE die Chance auf eine Berufsausbildung in Südnigeria. Trotz der anhaltenden Gewalt gegen die christliche Bevölkerung ermöglichen diese Patenschaften jungen Frauen einen Neuanfang durch handwerkliche Ausbildung und psychologischen Beistand.

    Published On: Mittwoch, Mai 6, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte04 - 2026

    Trotz Armut und Flucht zur Ärztin: Dank der finanziellen Unterstützung durch die IGFM studiert die Jesidin Subaz Ali Medizin an der Universität Mosul. Sie möchte bewusst in ihrer irakischen Heimatregion Kurdistan bleiben, um andere Geflüchtete zu unterstützen und den Wiederaufbau aktiv mitzugestalten.

    Published On: Dienstag, Mai 5, 2026
  • Zeitschrift: Für die Menschenrechte04 - 2026

    Vom Straflager zurück ins Leben: Nach 17 Monaten ungerechtfertigter Haft und schwerer Misshandlungen in Russland konnte der Russlanddeutsche Kevin Lick durch einen Gefangenenaustausch nach Deutschland zurückkehren. Heute besucht der ehemalige politische Gefangene das Gymnasium, um sein Abitur nachzuholen und macht sich aktiv für die rund 130 verbliebenen minderjährigen Inhaftierten in seiner ehemaligen Heimat stark.

    Published On: Dienstag, Mai 5, 2026
Nach oben