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Zersetzen, liquidieren, ausschalten – die Stasi-Methoden leben in Russland und anderen Staaten weiter

Ob Mielke, Putin oder Lukaschenko, die Methoden der DDR-Staatssicherheit leben in Russland und anderen Staaten weiter. Anlässlich der Erklärung der IGFM als Staatsfeind im September 1975 durch die Stasi berichtet die Menschenrechtsorganisation über die Fortführung der Stasi-Methoden und kritisiert Putin-Freunde und -Unterstützer hier in Deutschland.

Aus der Geschichte lernen

Am 17. September 1975 erklärte die DDR-Staatssicherheit die in Frankfurt gegründete IGFM zur „Feindorganisation“ und ordnete ihre Bekämpfung an. Grund dafür war ihr Einsatz für politische Gefangene und Verfolgte in der DDR und der Sowjetunion sowie ihre Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen. Die Stasi versuchte, die IGFM als staatsfeindliche und geheimdienstlich gesteuerte Organisation darzustellen und ihre Kontakte zu DDR-Bürgern strafrechtlich zu verfolgen. Der Text zieht daraus eine Parallele zur heutigen Unterdrückung von Oppositionellen und Regierungskritikern in Russland und betont die Bedeutung der Menschenrechtsarbeit der IGFM.

Kasachstan: Mansur Mowlajew unternimmt Suizidversuch

Der tschetschenische Aktivist Mansur Mowlajew hat am 15. September in einem Gefängnis in Almaty einen Suizidversuch unternommen. Er erhielt rechtzeitig medizinische Hilfe, sein Leben ist nicht mehr in Gefahr. In seinem Abschiedsbrief bat er darum, ihn in Kasachstan zu beerdigen und auch die Auslieferung der Aktivistin Julia Emelianova nach Russland zu verhindern. IGFM und Partner fordern Schutz statt Auslieferung.

Karolis Garuckas – Kämpfer für Menschenrechte

Der litauischen Priesters Karolis Garuckas (1908–1979) setzte sich während der sowjetischen Besatzung mutig für die Religions-, Menschen- und Bürgerrechte ein und kritisierte offen die Diskriminierung der katholischen Kirche. 1976 gehörte er zu den fünf Gründungsmitgliedern der Litauischen Helsinki-Gruppe, die Menschenrechtsverletzungen dokumentierte und öffentlich anprangerte.

María Lourdes Afiuni Mora

Die venezolanische Rechtsanwältin und Richterin wurde 2009 verhaftet; ihrer Inhaftierung ging eine öffentliche Intervention des damaligen Präsidenten der Republik, Hugo Chávez, voraus. Im Jahr 2019 wurde sie in einem Strafverfahren wegen „spirituell Korruption“ verurteilt. Ihr Fall wurde zum Symbol für politische Verfolgung und die Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit in Venezuela. Während ihrer ungerechtfertigten Freiheitsentziehung erlitt sie schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen.

Eva Bredow-Cordier übernimmt politische Patenschaft

Die Darmstädter Grünen-Fraktionsvorsitzende Eva Bredow-Cordier hat gemeinsam mit der IGFM die politische Patenschaft für die in Belarus verfolgten Frauen Neli Alfiorawa und Aliaksandra Pulinovich übernommen. Sie fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung und will mit der Patenschaft auf die brutale politische Repression und die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Lukaschenko-Regimes aufmerksam machen.

Juan Carlos Marrufo

Der venezolanisch-italienische Staatsbürger Juan Carlos Marrufo Capozzi sitzt seit über sieben Jahren in Venezuela in Haft und wurde 2022 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bewertete seine Inhaftierung als willkürlich und forderte seine Freilassung. Zugleich leidet Marrufo unter schweren gesundheitlichen Problemen, erhält jedoch bislang nicht die dringend notwendige fachärztliche Behandlung.

Türk-Nachbaur übernimmt politische Patenschaft

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur hat die politische Patenschaft für sieben junge Männer übernommen, die nach Protesten in Isfahan festgenommen und zum Tode verurteilt wurden, und fordert ihre sofortige Freilassung sowie eine rechtsstaatliche Überprüfung der Vorwürfe. Die drohenden Hinrichtungen stehen im Zusammenhang mit der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste im Iran und dem Vorgehen der iranischen Justiz gegen zahlreiche Demonstrierende.

Russland: Kinderhospiz-Leiterin wegen Anti-Krieg-Posts verurteilt

Statt Untersuchungshaft hat ein Moskauer Gericht Lida Moniawa mit empfindlichen Sanktionen belegt: nächtlicher Hausarrest, ein völliges Kontaktverbot zu Zeugen und Verbot der Internetnutzung. Die Entscheidung kam für Moniawa und ihre Verteidigung überraschend. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) warnt, dass ihr weiterhin eine Haftstrafe drohen kann.

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