Familie Fallahi

Die Familie Fallahi wurde November 2022 im Zusammenhang der revolutionären Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ festgenommen bzw. entführt. Am 13. Januar 2024 konnte Sohn Ardavan Fallahi auf Kaution das Evin-Gefängnis verlassen, doch sein Vater Nasrollah und seine Schwester Arghavan befinden sich noch immer in Haft.
Familienvater und seine zwei Kinder willkürlich in Haft

Politischer Pate: Björn Fecker, Senator für Finanzen in Bremen
Arghavan Fallahi wurde gemeinsam mit ihrem Vater am 4. November 2022 in der Stadt Shiraz von der Islamischen Revolutionsgarde entführt. Einen Tag zuvor wurde ihr Bruder Ardavan Fallahi in Isfahan festgenommen. Auch die Familienfreundin Parvin Mirasan wurde im November verhaftet. Die Festnahmen folgten im Rahmen der landesweiten Proteste 2022. Während der Sohn Ardavan im Januar 2024 gegen Kaution frei kam, werden Vater Nasrollah und Tochter Arghavan weiterhin im Gefängnis unter extremen Bedingungen festgehalten.
Im Juli 2026 wurde bekannt, dass ein Gericht die Todesstrafe gegen Arghavan wegen angeblicher Rebellion verhängt hat.
Inhaftierung startete ohne Rechtsvertretung und mit Einzelhaft
Seit ihrer Festnahme hatte die Familie Fallahi keinen Zugang zu juristischer Vertretung. Ihr Anwalt Erfan Karam Veysi wird vehement daran gehindert, auf den Fall zuzugreifen und die Fallahi-Familie zu verteidigen. Alle Kautionsanfragen wurden abgelehnt und ihre vorübergehende Haftordnung wurde verlängert.
Arghavan Fallahi wurde über 60 Tage lang in Einzelhaft unter unmenschlichen Bedingungen in Shiraz gefangen gehalten, bevor sie am 12. Februar 2023 ins Evin-Gefängnis gebracht wurde. Ihr Bruder Ardavan Fallahi verbrachte ebenfalls 60 Tage in Einzelhaft in Isfahan, bevor er ins Evin-Gefängnis in Teheran verlegt wurde. Während die Geschwister verhört wurden, waren sie mehrfach extremem physischem und psychischem Druck ausgesetzt. Es bestehen ernsthafte Gründe zur Sorge um ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen.
Intransparentes Verfahren und unverhältnismäßige Anklagepunkte
Der gesamte Fall der Familie Fallahi ist von großer Intransparenz geprägt und es gibt nur wenige Informationen über den Zustand und Fall der Familie. Lokale Menschenrechtsbeobachter haben jedoch bestätigt, dass ihnen ernsthafte und unbegründete Anschuldigungen gemacht wurden. Ihr Anwalt gab zunächst an, dass die Familie wegen „Krieg gegen Gott“, „Korruption auf Erden“ und „Korruption gegen die nationale Sicherheit“ angeklagt sei. Diese Anklagepunkte wurden am 9. Juli 2023 schließlich aufgehoben, wie der Anwalt der Familie berichtete. Zuletzt lauteten die neuen Anklagepunkte gegen Nasrollah Fallahi und Arghavan Fallahi „Mitgliedschaft in der Gruppe“, „Verschwörung und Absprache gegen die nationale Sicherheit“ und „Propaganda gegen das Regime“. Die gegen sie erhobenen Anschuldigungen können mit drastischen Strafen, einschließlich der Todesstrafe, geahndet werden.
Im September 2025 meldete sich Nasrollah Fallahi mit einer Sprachnachricht aus dem Gefängnis und bekundete darin seine Sorge um seine Tochter Arghavan, die weiterhin im Qarchak-Gefängnis in Varamin gefangen gehalten wird.
Berichten zufolge wurde Nasrollah wurde am 2. August 2026 aus dem Evin-Gefängnis entlassen
Todesurteil gegen Arghavan Fallahi
Berichten zufolge wurde im Juli 2026 in einem Verfahren die Todesstrafe gegen Arghavan verhängt. Das Gericht begründet das Urteil mit dem willkürlichen Vorwurfs der „Rebellion“.
Grausames Vorgehen des Regimes gegen die Bevölkerung
Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).
Stand: September 2026


