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 IGFM-Dokumentation: Ukraine

IGFM veröffentlicht umfassende Dokumentation über Menschenrechtslage in von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine.

Ukraine: Systematische Folter und weitreichende Russifizierung in besetzten Gebieten

IGFM veröffentlicht umfassende Dokumentation über Menschenrechtslage in von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine

24. September 2025

 „Es gibt eine alte Regel:
 Dort, wo ein russischer Soldat seinen Fuß hinsetzt, das gehört uns“
 

So der Präsident des größten Landes der Welt, der als Kriegsverbrecher angeklagte Wladimir Putin vor laufender Kamera am 20. Juni 2025.

Und wie sieht es aus, dort, wo russische Soldaten ihre Füße hinsetzen? Dann, wenn es „ihnen“ gehört? Wie sieht es aus in den besetzten, seit September 2022 per Scheinreferenden legitimierten, einverleibten Gebieten? Wie groß sind diese Gebiete und wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer (im Folgenden Ukrainer genannt) leben überhaupt noch dort? Was geschieht dort? Wie geht es den Ukrainern dort in ihrer Heimat unter russischer Herrschaft?

Die IGFM schätzt, dass 3,5 Millionen in den „alt“ und „neu“ besetzten Gebieten leben und verfolgt in ihrer Einzelfallarbeit über hundert Schicksale von verschleppten ukrainischen Zivilisten. Auch deren Schicksale bilden einen Schwerpunkt dieser Dokumentation.

Während der russische Angriffskrieg in der Ukraine in vollem Gang ist, läuft gleichzeitig das größte russische Infrastruktur- und Russifizierungsprogramm in den neu besetzten Gebieten auf Hochtouren.

Dabei gilt ein Grundprinzip totalitärer Systeme: Jeglicher Widerstand ist mit Gewalt im Keim zu ersticken. Und je größer der Widerstand, desto brutaler die Gewalt. Russland zieht unter persönlicher Verantwortung seines Staatsführers Wladimir Putin in den neu besetzten Gebieten alle Register systemischer struktureller und physischer Gewaltanwendung.

Vor diesem Hintergrund tun sich in dieser Dokumentation nach der sachlichen Einführung tiefste menschliche Abgründe auf, die vielen noch unbekannt sind, denen wir uns aber nicht verwehren dürfen.

Die Dokumentation „Das Grauen in meinem Haus – die russisch besetzten Gebiete in der Ukraine“ ist auch in russischer und ukrainischer Sprache verfügbar.

Die Russische Föderation verstößt ganz offensichtlich in außerordentlicher Härte gegen alle internationalen völkerrechtlichen Rechtsakte.

Dennoch verhelfen all diese Rechtsakte nicht dem russischen Staatsapparat habhaft zu werden und erweisen sich erneut als zu fragmentiert für komplexe Sachverhalte sowie ohne eine exekutive Gewalt als Papiertiger. Und das obgleich Russlands Staats-, Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen so detailliert und umfassend dokumentiert sind wie wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte.

In der Praxis gibt es kaum Mittel in den bestehenden internationalen Institutionen für die Strafverfolgung auf Russland. So hat Russland, das gegen alle Regeln der UN-Charta verstößt, noch immer Veto-Status im Sicherheitsrat der UN. Teil der Gerichtsbarkeit der UN ist der Internationale Gerichtshof in Den Haag, der für zwischenstaatliche Konflikte und Verbrechen zuständig ist, aber leider über keine wirklichen Handlungsinstrumente verfügt.

Eine weitere Institution ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, ein Organ des Europarates, aus dem sich Russland kurz nach seinem Angriffskrieg auf Ukraine „verabschiedet“ hat. Und das Römische Statut, in dem ein Staat die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH) anerkennt, hat Russland nie ratifiziert.

Zwar wurde vom IStGH im März 2023 für die Deportation von 20.000 ukrainischen Kindern eine Anklage gegen Präsident Putin als Kriegsverbrecher erhoben und ein Haftbefehl erteilt, doch bleibt auch dieser bislang ohne Umsetzung.

Ein Ausweg aus dieser fragmentierten Straflosigkeit soll jetzt das „Sondertribunal“ des Europarats bieten, das im Juni 2025 mit der Ukraine besiegelt wurde und ebenfalls in Den Haag eingerichtet werden soll. Doch auch hier ist der genaue Rahmen noch nicht abgesteckt und geplante Reformen zur Erweiterung der Zuständigkeit des IStGH für das Verbrechen der Aggression noch nicht entschieden.
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Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert daher an die demokratischen Regierungen weltweit:
  • den Rechtsinstrumenten zur Strafverfolgung russischer Kriegsverbrechen einen festen Rahmen zu geben und damit der möglichen Straflosigkeit (impunity) zum Schutz der Opfer entgegenzuwirken.
  • die von Russland besetzten und einseitig inkorporierten Gebiete der Ukraine nicht als Verhandlungsmasse für Friedensverhandlungen zu missbrauchen.
  • den sofortigen Zugang des internationalen Roten Kreuzes zu allen russischen Haftorten für gefangene ukrainische Militärangehörige und Zivilisten zu erwirken.
  • die Ukraine mit allen möglichen Mitteln zu unterstützen, insbesondere nachdem die Unterstützung aus den USA mehr als fraglich erscheint.
  • den Entzug des Veto-Rechts der Russischen Föderation im UN-Sicherheitsrat zu erwägen.
  • die volle Summe (nicht nur der Zinserträge) der im Rahmen der Sanktionen eingefrorenen russischen Gelder von etwa 200 Milliarden Euro für den ukrainischen Wiederaufbau und die Rehabilitation der Opfer in Anspruch zu nehmen.
Angesichts der zahlreichen Menschenrechts- und Kriegsverbrechen richtet die IGFM zudem folgende Forderungen an die Russische Föderation:
  • Die IGFM fordert den sofortigen Abzug aller Truppen der Russischen Föderation sowie seiner Verbündeten vom Territorium der Ukraine, sowie die sofortige Einstellung aller militärischen Angriffe auf ukrainisches Territorium. Ebenso müssen alle Kriegshandlungen sofort eingestellt werden.
  • Die IGFM fordert die sofortige Freilassung aller verschleppten ukrainischen Zivilisten und das Ende der willkürlichen Repression gegen ukrainische Minderheiten, wie die Krim-Tataren und den sofortigen Zugang des Internationalen Rotes Kreuzes zu allen russischen Haftorten für gefangene ukrainische Militärangehörige und Zivilisten.
  • die Russische Föderation auf, das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit eines freien und souveränen ukrainischen Staates anzuerkennen. Dieses Recht gilt auch für die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Republik Moldawien.

In der Ukraine begeht Russland schwerste Verbrechen an Millionen Menschen. Das ukrainische Territorium wird mit aller Gewalt russifiziert und ein Terrorsystem aufgebaut. Millionen Menschen drohen weiterhin schwerste systematische Unterdrückung, Folter und Tod.

Auch eine Ausweitung des Krieges beziehungsweise Militärhandlungen Russlands zwecks Annexion weiterer Gebiete, darunter auch solche der EU, ist laut der IGFM nicht unwahrscheinlich. Nur ein entschiedenes und starkes Europa kann dies verhindern, macht die IGFM abschließend deutlich.

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