Arshia Takdastan

Der 18-jährige Arshia Takdastan wurde am 24. September 2022 von der Islamischen Revolutionsgarde verhaftet und in Isolationshaft gebracht. Unter dem Vorwurf „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ wurde er zweifach zum Tode verurteilt. Laut Aussagen seines Anwalts wurde die Todesstrafe aufgehoben und der Fall soll neu aufgerollt werden.
Zweifach zum Tod verurteilt
Der 18-jährige Iraner Arshia Takdastan aus Nowshahr in der Provinz Mazadran, wurde am 24. September 2022 aufgrund der Teilnahme an den landesweiten Protesten im Iran verhaftet. Das Revolutionsgericht verurteilte Arshia unter dem Vorwurf „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zweifach zum Tode. Seinem Anwalt zufolge, wurde die Todesstrafe aufgehoben und der Fall soll neu aufgerollt werden.
Der junge Iraner wurde am 24. September 2022 aus seiner Wohnung willkürlich verhaftet und für 28 Tage in Isolationshaft gebracht, seiner Familie blieb sein Aufenthalt 18 Tage lang verheimlicht. Die iranische Justiz erhebt eine Reihe an Vorwürfen gegen Arshia Takdastan. Ihm wird unterstellt der Anführer der Proteste in der Stadt zu sein, eine Verkehrspolizeistation in Brand gesetzt und „Hetze“ gegen das Regime in den Sozialen Medien verbreitet zu haben. Es gibt keine Aufnahmen, die diese Anschuldigungen beweisen. Die Behörden erzwangen ein Geständnis unter schwerster psychischer und körperlicher Folter, als Folge erlitt Arshia einen gebrochenen Zeh sowie temporären Gedächtnisverlust.
Arshia wurde das Recht auf einen selbst gewählten Anwalt verwehrt. Die einzigen Beweise, die die iranische Justiz für seinen Fall heranzieht, sind die Zwangsgeständnisse und eine Textnachricht die er an Iran International, einem Fernsehsender außerhalb des Irans, geschickt hatte. Darin soll er sich dafür bedankt haben, dass Iran International „hinter der Bevölkerung steht“.
Im selben Fall wurden Mehdi Mohammadi-Fard (19 Jahre) zweifach und Javad Rouhi (35) dreifach mit der Todesstrafe belegt.
Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).
Stand: Mai 2023





