BKA Studie 2006: Ehrenmorde in Deutschland
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Gegen "Ehrenmorde"! |
Foto: © zdf.de |
Am 19. Mai 2006 veröffentlichte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden die Ergebnisse einer Analyse der polizeilich bekannt gewordenen Fälle so genannter "Ehrenmorde".
Danach gab es in Deutschland vom 1. Januar 1996 bis 18. Juli 2005 insgesamt 55 solcher Morde und Mordversuche mit insgesamt 70 Opfern. 48 der Opfer waren weiblich, 22 männlich. 36 Frauen und 12 Männer kamen zu Tode.
Täter und Opfer waren überwiegend Erwachsene. Bei den männlichen Opfern handelt es sich in der Regel um die für die "Entehrung" Mitverantwortlichen, also die Freunde der Mädchen oder Frauen. 36 der zusammen 70 Tatverdächtigen hatte die türkische Staatsangehörigkeit, sechs stammten aus dem ehemaligen Jugoslawien, 18 waren deutsche Staatsbürger. Das BKA wies darauf hin, dass Ehrenmorde ein Phänomen innerhalb von Migrantenfamilien seien und vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren mit hohem muslimischem Einwohneranteil vorkommen.
"Blutrache" und "Eifersuchtsdelikte" nicht berücksichtigt
Ausdrücklich nicht in den genannten Zahlen berücksichtigt sind Fälle in denen als Tatmotiv ausschließlich Blutrache oder Eifersucht angenommen wurde. Über die mögliche Größenordnung in der sich die Dunkelziffer bewegen könnte, machte das Bundeskriminalamt keine Angaben.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Ehrenmorde nicht gesondert erfasst. Statistische Daten zu "Ehrenmorden" die im Ausland an Personen verübt wurden, welche in Deutschland wohnten, lagen dem BKA ebenfalls nicht vor. Als Ursache vermutet das BKA "die auch nach der Migration andauernde starre Verwurzelung in vormodernen agrarischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen und damit verbunden ein extrem patriarchalisches Familienverständnis. ... Das Verständnis von der Rolle der Frau ist in patriarchalischen Familienstrukturen teilweise mit Unterdrückung und extremer Reglementierung verbunden, wobei das männliche Familienoberhaupt und die männlichen Familienangehörigen sich in der Rolle der Garanten der "Familienehre" sehen."
Welches "Fehlverhalten" die Täter bestrafen
Als Beispiele für das vermeintliche sittliche Fehlverhalten der Frauen nennt das BKA: Verlust der Jungfräulichkeit vor der Ehe, Eingehen einer außerehelichen oder durch die Eltern nicht geduldeten Beziehung, die tatsächliche oder beabsichtigte Trennung vom Ehemann und ggf. die Mitnahme der gemeinsamen Kinder, das Untergraben der Rolle des Mannes als Beschützer und Versorger der Familie, z.B. wenn die Frau arbeiten geht und Geld verdient, während der Mann arbeitslos zuhause bleibt, die Ablehnung eines durch die Familie ausgewählten Ehemannes (Zwangsheirat), die Abkehr von Traditionen des Herkunftslandes und Orientierung am westlichen Lebensstil.
Weitere Informationen des BKA unter: www.bka.de/pressemitteilungen/2006/060519_pi_ehrenmorde.pdf












